Eine Bundesregierung oder Föderalregierung ist Teil der ausführenden Gewalt eines föderalen Bundesstaates. Der Begriff dient der Abgrenzung einer solchen Regierung von den Regierungen der einzelnen Bundesländer beziehungsweise Gliedstaaten. In der Wiener Schluss-Akte von 1820 erscheint der Ausdruck „Bundesregierung“ für die Regierung eines der Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes, also ausnahmsweise nicht für die Regierung des Bundesstaates. Bundesregierungen bestehen heute in: Deutschland Deutschland Osterreich Österreich der Schweiz Schweiz (als Bundesrat) Brasilien Brasilien den Vereinigte Staaten Vereinigten Staaten von Amerika Belgien Belgien Kanada Kanada Mexiko Mexiko Indien Indien Australien Australien