TTPA
Meldung von TTPA-Verletzungen
Meldung möglicherweise nicht konformer Anzeigen gem. Art. 15 (1) der EU-Verordnung 2024/900 an den Herausgeber politischer Werbung
Wir haben in der Melde-Funktion vorgesehen, dass bei der Meldung für die Eingabe folgender Elemente Platz ist:
- Medium/Webseite
- Erscheinungsdatum
- Seite/Subseite/URL
- Schlagwort bzw. Titel des Inserats
- begründete Beanstandung
- Name und E-Mail-Adresse
Die übermittelten personenbezogenen Daten werden vom jeweils verantwortlichen Herausgeber politischer Werbung ausschließlich zum Zweck einer allfälligen Korrespondenz über die Meldung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Eine automatisierte Bestätigung des Eingangs wird bei Absendung eines Online-Formulars umgehend an die darin angegebene E-Mailadresse retourniert.
Die inhaltliche Bearbeitung erfolgt nach individueller Prüfung generell so rasch wie insb. anhand der Angaben möglich, im letzten Monat vor der Wahl/dem Referendum, auf die/das sich die betreffende Anzeige bezieht, jedenfalls innerhalb von 48 Stunden. Auskünfte über daraufhin ergriffene Folgemaßnahmen können von der meldenden Person unter ttpa@krone.at angefordert werden.
Neben dem Hinweis an den Herausgeber kann die betreffende Einschaltung jederzeit auch zum Gegenstand einer Meldung bei der zuständigen Behörde (KommAustria/RTR) gemacht werden – Details unter
Achtung: Wir bitten um Verständnis, dass wir Meldungen mit falschen Einsendedaten nicht bearbeiten können (u.a. falsche E-Mail-Adressen, fehlerhafte Namen).







