DSGVO

Datenschutzinformation journalistische Tätigkeiten

Nachrichten
13.05.2025 09:28
Porträt von krone.at
Von krone.at

DATENSCHUTZINFORMATION für den journalistischen Tätigkeitsbereich von Medieninhabern 

Kronen Zeitung und krone.at

 

1) Verarbeitungsumfang

Erhebung/Erfassung, Speicherung, Verknüpfung, Abgleich, Bearbeitung und Verbreitung (auch) personenbezogener Daten für Herausgabe/Betrieb periodischer Informationsmedien 

2) Verantwortliche

KRONE-Verlag GmbH & Co. KG (Kronen Zeitung) und Krone Multimedia GmbH & Co. KG (krone.at), jeweils Muthgasse 2, A-1190 Wien, gemeinsam im Sinn des Art. 26 DSGVO

3) Kontakt für Datenschutzthemen

Für beide Verantwortlichen über die Krone Multimedia GmbH & Co. KG, zH Datenschutz, Muthgasse 2, A-1190 Wien; E-Mail: datenschutz@krone.at

4) Verarbeitungszweck

Vorbereitung/Recherche, Auswahl, Gestaltung, Veröffentlichung und Archivierung journalistisch-redaktioneller Inhalte (journalistische Zwecke im Sinn des § 9 DSG)

5) Kategorien verarbeiteter Daten mit Personenbezug:

Name, Kontaktdaten (Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummern), Alter, Ausbildung, Beruf/Funktion, Dienstgeber, Familienstand, Aussehen (Abbildungen), Informationen über Straftaten/strafrechtliche Verurteilungen und besondere Datenkategorien iSd Art. 9 Abs 1 DSGVO

5) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 

Journalistische Zwecke gem. § 9 Abs. 1 Z 2 DSG; überwiegendes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO) im Rahmen der Presse-, Meinungs- und Kommunikationsfreiheit (Art 13 StGG; Art 10 EMRK); allenfalls Einwilligung Betroffener

6) Potenzielle interne Empfänger von Daten (im Unternehmensverbund)

IT-Servicebetreuer
Rechtsabteilung

7) Potenzielle externe Empfänger von Daten

Rechtsberater (zur Beurteilung der Rechtskonformität von Inhalten) 

Andere Medienunternehmen (bei gemeinsamen Recherchen)

Gerichte und Behörden (soweit im Zuge der Rechtsverfolgung/-verteidigung notwendig)

8) Dauer der Verarbeitung

Soweit für allfällige Veröffentlichungen erhobene/verarbeitete personenbezogene Daten nicht medial verwendet wurden, werden sie nach Ablauf von drei Jahren ab Beendigung der Recherchen gelöscht.

In Medien veröffentlichte Inhalte bleiben durch Archivierung der jeweiligen Druckwerke (bzw. ihrer Digitalausgaben) und Online-Beiträge grundsätzlich dauerhaft gespeichert; diesen zugrunde liegende personenbezogene Daten werden im Falle gesonderter Abspeicherung nach Ablauf von drei Jahren ab der jeweils letzten Verwendung gelöscht.

9) (Eingeschränkte) Rechte Betroffener

Gemäß § 9 Abs. 1 DSG sind – abweichend von der Datenschutzinformation „Online-Dienste“ – bei journalistischer Datenverarbeitung durch Medieninhaber die Artikel 16 (Recht auf Berichtigung), 17 (Recht auf Löschung), 18 DSGVO (Recht auf Verarbeitungseinschränkung) insoweit nicht anzuwenden, als 

- auf Grundlage der personenbezogenen Daten noch keine Veröffentlichung erfolgte, 

- solche Daten in einem Medium (im Sinn des § 1 Abs. 1 Z 1 MedienG) veröffentlicht wurden oder

- konkurrierende zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen (insb. gem. §§ 20, 1330 ABGB, 78 UrhG) wegen Persönlichkeitsrechteverletzungen bestehen.

Weiters besteht in diesem Bereich kein Widerspruchsrecht gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO. 

Das Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO) ist in Bezug auf personenbezogene Daten, auf deren Grundlage noch keine Veröffentlichung erfolgte, ebenfalls zur Gänze ausgeschlossen. Im Übrigen ist es auf Daten (keine Kopien!) im Zusammenhang mit bestimmten Veröffentlichungen beschränkt und setzt jedenfalls voraus, dass 

  • diese im Auskunftsersuchen konkret bezeichnet werden,
  • die entsprechende Betroffenheit darin individuell begründet wird und
  • ein Bearbeitungsentgelt von 9 Euro (s. Punkt 10) entrichtet wurde.

10) Informationen zur Inanspruchnahme der Betroffenenrechte

Zur Sicherstellung der zeitnahen Bearbeitung sollten datenschutzrechtliche Anfragen in Bezug auf Print- und Online-Veröffentlichungen direkt an datenschutz@krone.at gerichtet werden.

Der Anfrage muss jedenfalls die Kopie (Scan) eines Lichtbildausweises als Identitäts- bzw. Betroffenheitsnachweis beiliegen. Enthält diese auch Daten, die für eine eindeutige Identitätsfeststellung nicht erforderlich sind, können/sollten die entsprechenden Stellen unkenntlich gemacht werden.

Der den Verantwortlichen für die Bearbeitung eines Auskunftsersuchens zustehende Aufwandsersatz von € 9,-- ist vorab auf folgendes Konto zu überweisen (und der Beleg dafür dem Schreiben anzuschließen):

IBAN: AT97 1100 0097 0651 3000

BIC/SWIFT: BKAUATWW (UniCredit Bank Austria AG)

Inhaber: Krone Multimedia GmbH & Co. KG

Verwendungszweck: Auskunftsersuchen § 9 DSG + Name des Betroffenen

Es wird darauf hingewiesen, dass Ansuchen nur bearbeitet werden, wenn sie alle gesetzlichen (hier genannten) Voraussetzungen erfüllen. Ein Anspruch auf Rückerstattung von Auskunftsgebühren ist jedenfalls ausgeschlossen, soweit dies nicht der Fall ist.

11) Beschwerderecht /Aufsichtsbehörde

Unterbleibt die fristgerechte (Art 12 Abs. 3 DSGVO) Reaktion auf zulässige Ansuchen oder wird die Erteilung gewünschter Auskünfte bzw. die Durchführung gewünschter Maßnahmen (insb. hinsichtlich eines allfälligen Rechts auf „Vergessenwerden“) verweigert, können Betroffene Beschwerde bei der zuständigen Behörde erheben:

Österreichische Datenschutzbehörde
Barichgasse 40-42, 1030 Wien
Telefon: +43 1 52 152-0
E-Mail: dsb@dsb.gv.at

 

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