Ein neues Rechtsgutachten soll Bürgerinitiativen und Organisationen bei Einsprüchen in Kärnten einen Riegel vorschieben. Das Papier wird samt Maßnahmenkatalog und Erwartungen an die Bundesregierung übermittelt. Die Länder proben dazu auch schon den Schulterschluss.
Immer wieder kommt es bei großen Bauvorhaben in Kärnten zu Einsprüchen von Bürgerinitiativen und Naturschutzorganisationen. „Mittlerweile hat sich ein regelrechter Einspruchstourismus entwickelt“, erklären die beiden VP-Regierungsmitglieder Martin Gruber und Sebastian Schuschnig. Doch damit soll bald Schluss sein.
Ein eigenes Rechtsgutachten offenbart nun, dass Nichtregierungsorganisationen mit ihren Einwänden oftmals „über das Ziel hinausschießen.“ Denn wichtige Bau- und Infrastrukturvorhaben werden mit den kuriosesten Einsprüchen torpediert. „Das sorgt nicht nur dafür, dass Projekte ,totgeprüft‘ werden, sondern auch die überbordenden Kosten versetzen vielen Vorhaben einen Todesstoß“, erklärt Jurist Georg Eisenberger, der mit seiner Kanzlei auch das 20.000 Euro teure Gutachten für die beiden VP-Politiker erstellte.
Maßnahmen entsprechen EU-Richtlinien
Insgesamt zehn Reformmaßnahmen werden Gruber und Schuschnig an die Bundesregierung übermittelt. Darunter solle unter anderem das Geschäftsmodell des Einspruchstourismus verhindert und die Transparenz erhöht werden. „Auch eine Mindestbestandsfrist vor der Anerkennung ist unseres Erachtens sehr sinnvoll“, erklärt Schuschnig.
Nichtregierungsorganisationen dürften eine starke Lobby haben. Unter der Amtszeit von Leonore Gewessler wurden ihre Rechte noch einmal gestärkt.

Martin Gruber, Landeshauptmannstellvertreter
Bild: Handler Wolfgang
Im Zuge des Rechtsgutachtens wurden auch die Rechte von Nichtregierungsorganisationen in anderen EU-Mitgliedsstaaten unter die Lupe genommen. „Da gibt es viel bessere Regeln. Die haben bereits auf dieses Problem reagiert“, so Gruber, der betont, dass die Maßnahmen auch europarechtlichen Vorgaben entsprechen würden.
Auch private Investoren können profitieren
Kommt die Gesetzesnovelle, dann würde nicht nur die öffentliche Hand profitieren, sondern auch private Investoren könnten wesentlich leichter ihre Vorhaben realisieren. „In der Vergangenheit war es ja immer so, dass die öffentliche Hand die Einsprüche zähneknirschend zur Kenntnis genommen hat. Private haben in den jahrelangen Verfahren teilweise das Handtuch geworfen – verständlicherweise“, erklärt Eisenberger.
Der Vorstoß der beiden Kärntner Politiker stößt auch in anderen Bundesländern auf offene Ohren, denn „der Einspruchstourismus ist nicht nur ein Kärntner Phänomen, das in ganz Österreich“, so Schuschnig.
Daher wurden auch schon andere Landesregierungen über das Vorhaben informiert und diese kündigten Unterstützung an. „Wir werden Tempo machen und wollen von der Bundesregierung Ergebnisse sehen.“
„Wenn eine Straße vor deinem Haus gebaut wird ...“
Kritik zu den VP-Plänen kommt von den Kärntner Grünen. „Wenn eine Mega-Straße vor deinem Haus gebaut wird oder eine Starkstromleitung über deinem Grundstück verlaufen soll, dann brauchst du eine Bürgerinitiative oder eine anerkannte NGO, damit deine Interessen im Verfahren überhaupt Gehör finden“, so Parteichefin Olga Voglauer, für die Einsprüche wichtige Bürgerrechte seien, und wer diese diffamiert, greife den Rechtsstaat damit an.
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