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Ausgabenbelege nötig?

„Zahnspangen-Streit“: Was Kindesunterhalt abdeckt

Recht beraten
26.04.2025 17:49

Immer wieder kommt es zu Unstimmigkeiten bei getrennt lebenden Eltern, wer wofür bezahlen muss: von den Lebensmitteln für die Kinder angefangen über deren Computer bis hin zu Ausflügen. Was ist mit dem Kindesunterhalt abgedeckt? Darf man entsprechende Belege verlangen? Und müssen beide Elternteile z. B. Kinderkleidung jeweils für sich daheim kaufen? Lesen Sie außerdem noch mehr dazu in unserer großen Serie zum Thema Unterhalt.

Der regelmäßige monatliche Kindesunterhalt soll den betreuenden Elternteil bei den Kosten entlasten, die bei der Betreuung, Pflege und Erziehung eines jeden Kindes anfallen. Dazu gehören z. B. Lebensmittel, Wohnraum und Co. Wenn es aber um Dinge geht wie etwa eine Zahnspange, schaut die Sache schon anders aus.

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