Krone Plus Logo

Neuer Rechtsanspruch

Wann Sie zur Begutachtung nicht allein hinmüssen

Recht beraten
05.11.2026 11:42

Keine Bammel mehr vor medizinischen Begutachtungen im Zusammenhang mit einer Invalidität, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, beruflichen Rehabilitation, Behindertenpass oder Leistungen der Sozialentschädigung: Ab sofort haben Sie einen Anspruch auf eine Vertrauensperson. Was jetzt gilt.

Wer eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension beantragt, muss zur medizinischen Begutachtung bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Für viele kann das ein belastender Termin sein. Seit September gibt es nun eine Neuerung: Man hat einen Rechtsanspruch darauf, eine Vertrauensperson mitzunehmen.

Weiterlesen mit Ihrem digitalen Zugang
Paywall Skeleton
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Hinweis in eigener Sache: Das krone.at-Forum präsentiert sich ab sofort in neuem Design! Wir freuen uns über konstruktives Feedback. Damit die Diskussionen in den Kommentarbereichen beim jeweiligen Thema bleiben, können Sie uns Rückmeldungen hier hinterlassen.

Krone Plus Logo
Mit Krone+ mitdiskutieren
Erhalten Sie Zugang zu allen Kommentaren und diskutieren Sie mit über die wichtigsten Themen.

krone.tv

Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung