Schlechte Scherze

Manipulierte Süßigkeiten: Nun erste Fälle geklärt!

Österreich
05.11.2026 08:43

Ermittlungserfolge gibt es im Fall der präparierten Halloween-Süßigkeiten. Erste Fälle – nämlich vier von 21 gemeldeten – konnten mittlerweile von der eigens eingerichteten Ermittlungsgruppe geklärt werden. Die „Täter“ waren näher als gedacht.

Wie das Bundeskriminalamt am Donnerstag mitteilte, hätten die Ermittlungsarbeiten innerhalb kürzester Zeit erste Ergebnisse gezeigt: Vier Fälle, einer in Wien und einer in Oberösterreich, und zwei in der Steiermark konnten mittlerweile geklärt werden.

„In allen Fällen dürften Kinder die Süßigkeiten selbst manipuliert haben. In drei Fällen dürfte dies erfolgt sein, um die eigenen Eltern zu erschrecken. In einem Fall dürfte eine sogenannte Online-Challenge der Auslöser gewesen sein, mit dem Ziel, die Polizei bewusst in die Irre zu führen“, so das BK via Aussendung.

„Jeder Vorfall wird weiterhin ernst genommen“
Das BK betont jedoch ausdrücklich, „dass die bisherigen Ermittlungsergebnisse keine pauschalen Rückschlüsse auf die übrigen Fälle zulassen. Jeder einzelne Vorfall wird weiterhin ernst genommen und sorgfältig untersucht“.

Bislang fast zwei Dutzend Fälle landesweit gemeldet
Mit Stand Donnerstag wurden in Summe bislang 21 Fälle von präparierten Süßigkeiten österreichweit gemeldet. Sieben Fälle wurden in der Steiermark gemeldet (Bezirke Leibnitz, Weiz, Gleisdorf und Murtal). Sechs weitere Fälle entfallen auf Niederösterreich (Bezirke Amstetten, Melk und Bruck an der Leitha). Oberösterreich meldete bislang vier Fälle (Bezirke Linz und Vöcklabruck), Wien drei sowie Salzburg einen Fall(Stadt Salzburg).

Polizei warnt: nicht nachmachen! 

  • Das Bundeskriminalamt warnt eindringlich davor, derartige Handlungen als harmlosen Scherz zu betrachten oder entsprechende Online-Challenges nachzuahmen.
  • Wer Süßigkeiten manipuliert, andere Personen bewusst in Angst versetzt oder dadurch Polizeieinsätze auslöst, muss je nach Sachverhalt mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
  • Jugendliche sind in Österreich ab 14 Jahren grundsätzlich strafmündig und können für strafbare Handlungen selbst zur Verantwortung gezogen werden.

Das Internet dürfte jedenfalls eine „wesentliche Rolle“ spielen, sowohl was die Verbreitung der Warnmeldungen in der Causa betrifft, als aber auch vermeintliche Challenges, so die Ermittler der Soko „Treat“. Letzteres nicht nachmachen, lautet der eindringliche Appell. 

Die Erhebungen in den übrigen Fällen laufen jedenfalls auf Hochtouren. 

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