Im Kampf gegen die Social-Media-Gefahren für Kinder und Jugendliche will nun auch Kanada ein Mindestalter für die Nutzung entsprechender Angebote einführen. Die Regierung legte am Mittwoch (Ortszeit) einen Gesetzentwurf vor, der ein Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige vorsieht. Zudem sollen mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellte Angebote stärker kontrolliert werden.
„Wir haben die sehr ernsten Folgen gesehen, die aus Online-Medien erwachsen können“, erklärte Kulturminister Marc Miller. „Die Sicherheit von Kindern darf kein bloßer Nebengedanke sein.“ Deshalb sollten Social-Media-Konten künftig erst ab einem Alter von 16 Jahren eröffnet werden können.
Im Dezember war in Australien als erstem Land der Welt ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in Kraft getreten. Es folgten inzwischen mehrere Länder, in denen ein solcher Schritt vollzogen beziehungsweise in die gesetzgeberischen Wege geleitet wurde. Auch in Österreich ist ein Social-Media-Verbot bis zum Alter von 14 Jahren geplant.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.