Erfolg für Datenschutz

Gesichtserkennung bei Klimademo war rechtswidrig

Digital
26.07.2026 14:32
Porträt von krone.at
Von krone.at

Der Einsatz von automatisierter Gesichtserkennung bei einer Klimademo im März 2023 war rechtswidrig. Wie die Datenschutzbehörde per Bescheid festhält, fehlte dafür die Rechtsgrundlage. Das Innenministerium will dagegen berufen.

Rund 140 Personen waren rund um die Demonstration gegen die Gaskonferenz von 27. bis 29. März 2023 in Wien festgenommen worden. Die Demo wurde letztlich gewaltsam aufgelöst, wofür sich die Landespolizeidirektion Wien auch den Vorwurf überschießender Polizeigewalt anhören musste. Gegen insgesamt 165 Demonstranten und Demonstrantinnen wurden Verfahren eingeleitet. Unter ihnen war auch N., der sich vor Ort – wie viele andere – nicht ausweisen wollte. Die Polizisten machten daraufhin Fotos von ihm.

Datenschutz-NGO legte Beschwerde ein
Erst auf Nachfrage stellte sich heraus, dass die Polizei ein aufgenommenes Foto nachträglich mit einer Gesichtserkennungssoftware automatisiert mit der Zentralen erkennungsdienstlichen Evidenz abgeglichen hatte. Die Datenschutz-NGO epicenter.works legte daraufhin Beschwerde in N.s Namen ein – und bekam nun Recht.

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Derlei mächtige Technologien müssen umsichtig und verantwortungsvoll eingesetzt werden.

Sebastian Kneidinger, epicenter.works

Beim automatisierten Gesichtsabgleich werden biometrische Daten verwendet, um eine Person eindeutig zu identifizieren. Die Datenschutzbehörde bezeichnet das als besonders „eingriffsintensiven“ Verarbeitungsvorgang. Nach ihrer Rechtsauffassung gibt es dafür derzeit keine ausreichende gesetzliche Grundlage. Das betrifft somit nicht nur diesen Fall, sondern auch bisherige Abgleiche durch die Polizei, die demnach ohne Rechtsgrundlage erfolgten.

Die Konsequenz müsse nun sein, den Einsatz bis auf weiteres einzustellen. „Derlei mächtige Technologien müssen umsichtig und verantwortungsvoll eingesetzt werden. Gerade der Staat darf sich nicht nur ihre Vorteile herauspicken, sondern muss auch für klare Regeln und wirksame Schutzmaßnahmen sorgen“, sagte Sebastian Kneidinger von epicenter.works.

Zwei Monate Haft nach Software-Fehler
Er fordert ein klares Gesetz, das festlegt, wann ein solcher Abgleich zulässig ist, und wie die betroffenen Personen geschützt werden. Als mögliche Garantien nennt die Datenschutzbehörde unter anderem Beschränkungen auf bestimmte Straftaten oder besonders dringliche Fälle, eine vorherige Genehmigung durch ein Gericht oder eine unabhängige Stelle, strenge Regeln für Zugriff, Datensicherheit und Übermittlung sowie die Prüfung weniger eingriffsintensiver Mittel und möglicher Diskriminierungsrisiken.

Warum solche Garantien praktisch notwendig sind, zeigt ein anderer öffentlich bekannt gewordener Fall: Im Herbst 2023 wurde ein Österreicher in Serbien in U-Haft genommen, da gegen ihn ein internationaler Haftbefehl vorlag, ausgestellt von der Staatsanwaltschaft Graz. Ihm wurde vorgeworfen, Chef einer Falschgeldbande zu sein. Der Vorwurf stützte sich auf ein Video einer Supermarkt-Überwachungskamera. Als sich nach zwei Monaten herausstellte, dass er nicht die gesuchte Person war, wurde er freigelassen.

Innenministerium kündigt Berufung an
Das Innenministerium will die „nicht nachvollziehbare Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht bekämpfen“, teilte das Ressort in einer Aussendung mit. Der Einsatz des digitalen Bildabgleichs habe „ein klares Ziel: Straftäter auszuforschen und diese zum Schutz der Menschen in unserem Land aus dem Verkehr zu ziehen.“ Die NGO nimmt die Koalitionspartner der ÖVP in die Pflicht: „SPÖ und NEOS haben den Einsatz von Gesichtserkennung noch aus der Opposition heraus zu Recht kritisiert. Jetzt können sie in der Regierung zeigen, wie ernst das gemeint war“, so epicenter.works-Sprecherin Elisabeth Kury.

N. selbst zeigte sich erfreut über die Entscheidung. „Nicht nur aus Datenschutz-Perspektive ist das ein wichtiges Urteil, sondern auch für die Versammlungsfreiheit.“ Nach der Demonstration wurde gegen zahlreiche Teilnehmer wegen „schwerer gemeinschaftlicher Gewalt“ ermittelt, die Verfahren wurden eingestellt. „Ich muss immer damit rechnen, wenn ich bei so einer Demo teilnehme, dass ich dann plötzlich strafrechtlich verfolgt werde. Das spielt im Kopf mit und hat einen abschreckenden Effekt.“ Außerdem zeige die Entscheidung, dass „die Polizei zivilgesellschaftliche und rechtsstaatliche Kontrolle“ brauche.

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