Prime-Preiserhöhungen

130.000 User schlossen sich Klage gegen Amazon an

Digital
10.06.2026 16:49
Porträt von krone.at
Von krone.at

Mehr als 130.000 Verbraucher in Deutschland haben sich inzwischen für die Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Preiserhöhung bei Amazon Prime in das Klageregister eingetragen. Das teilte die Verbraucherzentrale mit. Betroffene können sich weiterhin an der Klage beteiligen.

Amazon hatte im Sommer 2022 den Preis für das Prime-Abonnement in Deutschland erhöht. Davon betroffen waren laut Verbraucherzentrale „Millionen Verbraucher:innen“. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist die Erhöhung rechtswidrig.

OLG Düsseldorf: Preisanpassungsklausel unwirksam
Eine Klage dagegen vor dem Landgericht und in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen Amazon wurde in beiden Instanzen im Sinne der Verbraucherzentrale entschieden. Die Richter erklärten die Preisanpassungsklausel für das deutsche Prime-Mitgliedsprogramm für unwirksam. Weil Amazon dagegen Revision beim Bundesgerichtshof einlegt hat, ist die Entscheidung aber bislang nicht rechtskräftig.

Vor diesem Hintergrund erhob die Verbraucherzentrale im Dezember 2025 eine Sammelklage (Az. I-13 VKl 1/25) beim zuständigen Oberlandesgericht Hamm. Das Bundesamt für Justiz öffnete im Januar ein sogenanntes Klageregister. Ist die Klage erfolgreich, könnten eingetragene Verbraucher zu viel gezahlte Beiträge zurückerhalten, sagte Alina Baumann von der Verbraucherzentrale NRW. „Je nach Tarif können das derzeit bis zu rund 60 Euro sein. Sollte das Verfahren noch länger andauern, kann dieser Betrag weiter steigen.“

Wann sich das OLG Hamm mit dem Fall befassen wird, steht bisher nicht fest. Laut BfJ ist eine Anmeldung im Register bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich.

Amazon: Haben Kunden transparent informiert
Seit September 2022 zahlen Prime-Kunden bei jährlicher Abrechnung 89,90 statt 69 Euro, bei monatlicher Zahlung 8,99 statt 7,99 Euro. Sie erhalten dafür schnelleren und kostenlosen Versand, Speicherplatz für Fotos und ein Filmangebot. Begründet wurde die Preiserhöhung damals mit gestiegenen Kosten.

Amazon hatte die Vorwürfe bereits Anfang des Jahres erneut zurückgewiesen. „Wir haben Kund:innen transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die Änderungen der Prime-Mitgliedsgebühr informiert“, sagte ein Amazon-Sprecher auf Anfrage.

Kundinnen und Kunden hätten immer das Recht, jederzeit ihre Prime-Mitgliedschaft zu kündigen. „Wir haben in unseren Mitteilungen wiederholt klare Informationen dazu zur Verfügung gestellt.“ Weil man mit dem Urteil des OLG Düsseldorf nicht übereinstimme, habe man Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

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