Verurteilt, beobachtet

Warum war Abdul B. überhaupt noch auf freiem Fuß?

Deutschland
26.07.2026 21:55

Auf die Spur des Berliner Amokfahrers Abdul B. sind die Ermittler sehr schnell gekommen. Erstens hatte der in Berlin geborene Deutsche mit libanesischen Wurzeln das Tatfahrzeug auf seinen eigenen Namen gemietet, außerdem war der 21-Jährige amtsbekannt und stand unter Beobachtung. Unter Wut und Trauer mischen sich nun auch viele Fragen, die reichlich politischen Zündstoff in sich tragen.

B., dessen Familie aus dem Libanon stammt und dessen Mutter 2002 eingebürgert wurde, galt den Behörden seit Jahren als Islamist und mutmaßlicher IS-Anhänger. Bereits 2025 soll er versucht haben, nach Syrien auszureisen, um sich der Terrororganisation IS anzuschließen. Im Libanon soll er zu mehreren Personen Kontakt aufgenommen haben, die möglicherweise Mitglieder des IS waren. „Zumindest ging Abdul B. mutmaßlich davon aus“, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit.

Festnahmen im Libanon, Verurteilung in Deutschland
Am 24. Juli 2025 sei er im Libanon festgenommen und dort in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Militärgericht habe ihn dort „unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft verurteilt. Nach seiner Haftentlassung sei B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden.

Der junge Mann war dann monatelang in Untersuchungshaft in Deutschland, ehe er am 12. Mai von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten „wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten“, verurteilt wurde. Das Gericht hob demnach einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“. In der Verhandlung hatte sich B. laut Generalstaatsanwaltschaft „überwiegend geständig“ gezeigt und vom IS distanziert.

Amokfahrer nahm an Deradikalisierungsprogramm teil
Nach seiner Freilassung wurde der Gefährder zeitweise von der Polizei observiert und musste an Gesprächen zur Deradikalisierung teilnehmen. Viele fragen nun: Hätte die Bluttat verhindert werden können? Terrorismusexperten kritisieren das Vorgehen jedenfalls scharf.

Viele Menschen in Deutschland fragen sich jetzt: Hätte die Bluttat in Berlin verhindert werden ...
Viele Menschen in Deutschland fragen sich jetzt: Hätte die Bluttat in Berlin verhindert werden können?(Bild: AFP/ANNEGRET HILSE)

Der FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki warf der deutschen Regierung ein Verharmlosen der Gefahr durch den Islamismus vor. „Wenn wir als Gemeinwesen nach solchen schrecklichen Taten immer wieder die gleichen Diskussionen führen, ohne die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, dokumentiert das eine kaum erträgliche Hilflosigkeit unseres Staatswesen“, sagte Kubicki.

AfD: „Sicherheitspolitisches Versagen“
Die AfD sprach von einem „sicherheitspolitischen Totalversagen“: „Wenn ein polizeibekannter islamistischer Gefährder eine solche Tat begehen konnte, muss lückenlos aufgearbeitet werden, weshalb er sich überhaupt noch frei bewegen konnte“, sagte AfD-Innenpolitiker Martin Hess. Islamistische Gefährder müssten entweder abgeschoben oder in Gewahrsam genommen werden, forderte er.

Der weiße Transporter des Attentäters wird vom Tatort abtransportiert.
Der weiße Transporter des Attentäters wird vom Tatort abtransportiert.(Bild: AFP/RALF HIRSCHBERGER)

Der CDU-Innenpolitiker Günter Krings forderte in der „Rheinischen Post“ ein härteres Strafmaß für islamistische Attentäter – sollte sich bewahrheiten, dass es sich im Berliner Fall um einen solchen handele. Auch strengere Regeln bei der Einbürgerung brachte er ins Gespräch. Sein Parteikollege Alexander Throm sagte dem „Tagesspiegel“, alle in Arbeit befindlichen Sicherheitsgesetze müssten unmittelbar nach der Sommerpause verabschiedet werden.

Polizeigewerkschaft fordert mehr Befugnisse
Die Deutsche Polizeigewerkschaft forderte als Konsequenz des mutmaßlichen Terrorakts weitergehende Befugnisse wie den Zugriff auf Dateien auf Computern, Smartphones und Tablets. Die Sicherheitsbehörden hätten solche Befugnisse vor allem zur Ermittlung, also nach einer Tat, aber nur teilweise zur Gefahrenabwehr, also vor einer Tat, sagte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft, Heiko Teggatz, der „Augsburger Allgemeinen“ laut Vorabbericht. Auch eine verstärkte Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen sei nötig.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung