Die französische Justiz hat eine von der Regierung beantragte Sperre des asiatischen Online-Händlers Shein in Frankreich abgelehnt. Das Berufungsgericht bestätigte am Donnerstag das Urteil der ersten Instanz.
Der Schaden, der die Klage gerechtfertigt habe, bestehe nicht mehr, betonten die Richter. Auch die Staatsanwaltschaft hatte die Forderung der Regierung nicht unterstützt.
Diese hatte eine zunächst dreimonatige Sperre von Shein gefordert, nachdem bekannt geworden war, dass auf der Plattform kindlich aussehende Sexpuppen, Waffen und andere illegale Waren erworben werden konnten.
Shein hatte betont, dass es die illegalen Produkte umgehend aus dem Verkauf gezogen und das gesamte Angebot von Drittanbietern vorerst gesperrt habe.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.