Geld auf „Verrechnungskonten“ von GmbHs soll künftig nicht unbesteuert herumliegen. Jetzt kommt eine Änderung im Gesetz, die vor allem für kleine Unternehmer heikel werden könnte. Die Regierung verspricht sich einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag.
Wer unter dem Jahr Geld aus seiner GmbH entnimmt, kann das mit einem Verrechnungskonto machen und dort verbuchen. Dann entsteht eine Forderung der GmbH an den Gesellschafter. Das ist bei vielen kleineren Unternehmern Praxis. Im Normalfall sollte man dieses Konto am Ende des Jahres mit dem Gewinn wieder ausgleichen und „bereinigen“. Doch viele machen das nicht und so sammeln sich über die Jahre teils hohe Beträge an. Dieses Geld liegt auf den Konten sozusagen unversteuert herum. Hier setzt jetzt das Finanzministerium an, zeigt eine Passage aus dem neuen Budgetbegleitgesetz.
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