Im Mittelpunkt stehen mögliche Fehler bei den Genehmigungsverfahren zur Erweiterung von zumindest einem Steinbruch. Das Land verweist hingegen auf laufende Gutachten und die Arbeitsgruppe des Bundes.
Die Rolle des Landes in der Causa rund um die vier geschlossenen Steinbrüche rückt juristisch stärker in den Mittelpunkt. Paul Kessler von der Wiener Rechtsanwältekanzlei „Singer & Kessler“ sieht bei den Verfahren der vergangenen Jahre mögliche Fehler und hält Amtshaftungsklagen gegen das Land grundsätzlich für denkbar. „Die Büchse der Pandora ist geöffnet“, sagte Kessler. Der Jurist verweist auf frühere Gutachten, Bescheide und Behördenverfahren, die seiner Ansicht nach bereits seit Jahren auf die Asbest-Problematik hingewiesen hätten.
Kritik an Genehmigungsverfahren
Besonders kritisch sieht Kessler ein Umweltgenehmigungsverfahren für die Erweiterung des Steinbruchs Pilgersdorf. „Während 2011 ein Amtsgutachten noch zum Schluss gekommen ist, dass eine Gefährdungslage durch Asbest vorliegt, war Asbest im Rahmen der erteilten Abbaugenehmigung 2014 kein Thema mehr“, sagte der Anwalt. „Ich gehe jedenfalls davon aus, dass die Erweiterungen rechtswidrig waren.“
Hohe Sanierungskosten
Gleichzeitig räumte der Jurist ein, dass ihm nicht sämtliche Unterlagen des Landes vorliegen würden. Einzelne Fälle würden derzeit geprüft. Betroffenen privaten Hausbesitzern rät er zunächst, sich an die Lieferanten beziehungsweise Erzeuger des Materials zu wenden. Eine Klage solle nur das letzte Mittel bleiben. Greenpeace sieht unterdessen weiterhin enorme finanzielle Folgen. Umweltchemiker Herwig Schuster spricht vom „teuersten Umweltskandal in der Geschichte Österreichs“. Die Organisation geht von mindestens 1,6 Milliarden Euro an Entsorgungs- und Sanierungskosten aus. Gesundheitskosten seien darin noch nicht enthalten.
„Hier muss beim Bund etwas passieren“, forderte Schuster. Weder die Steinbruchbetreiber noch das Land könnten diese Belastung alleine tragen. Das Land weist die Vorwürfe hingegen zurück. Greenpeace sei erst vor kurzem mit einem „juristischen Frontalangriff in Form einer substanzlosen Sachverhaltsdarstellung“ gescheitert.
Land will Entschuldigung von Greenpeace
„Eigentlich wäre nun eine Entschuldigung fällig oder zumindest eine Versachlichung der Debatte“, heißt es aus dem Büro von Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ). Die Behörden hätten ihre Aufgaben erfüllt. Wer anderes behaupte, trage nicht zur Aufklärung bei, sondern verunsichere die Bevölkerung. Zudem verweist man auf das Gutachten, das den Behörden seit kurzem vorliegt und nun die Grundlage für weitere Entscheidungen bilden soll. „Das gilt es abzuwarten“, betont Dorner.
Keine vertiefenden Gespräche
Gleichzeitig sei der Leiter der burgenländischen Taskforce bereits in die vom Bund eingerichtete Arbeitsgruppe entsandt worden. Vertiefende inhaltliche Gespräche hätten dort bislang allerdings noch nicht stattgefunden. Bis auf ein formales Erstgespräch gebe es derzeit noch keinen weiteren Austausch.
Auch deshalb sieht Dorner den Bund gefordert. Das Thema betreffe nicht nur das Burgenland. Wer die Kosten für die Sanierung und mögliche Entschädigungen am Ende tragen soll, bleibt damit weiterhin offen.
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