EU-Zwangsmaßnahme

WhatsApp muss KI-Anbieter wieder gratis zulassen

Web
09.06.2026 21:47
Porträt von krone.at
Von krone.at

Die EU-Kommission zwingt den Messengerdienst WhatsApp, KI-Assistenten anderer Anbieter in der EU wieder kostenlos zuzulassen. Der US-Konzern Meta, zu dem WhatsApp gehört, muss die einstweiligen Maßnahmen demnach innerhalb von fünf Werktagen umsetzen.

Die EU-Kommission fürchtet ansonsten „ernsthaften und nicht wieder gutzumachenden Schaden“ für den Wettbewerb im wachsenden Markt für universelle KI-Assistenten. Dort hätten kleinere Anbieter und neue Marktteilnehmer derzeit die Chance, etablierte Großunternehmen herauszufordern. 

Die meisten Nutzerinnen und Nutzer kennen WhatsApp als Messengerdienst für private Chats mit Freunden oder der Familie. Inzwischen nutzen allerdings auch Unternehmen den Dienst: Verbraucher können über WhatsApp den Kundendienst kontaktieren oder Bestellungen in Onlineshops aufgeben. Dahinter steckt dann meistens ein KI-Chatbot, der den Kunden antwortet.

Die EU-Kommission untersucht den Fall seit Dezember 2025. Hintergrund ist, dass Meta im vergangenen Oktober Drittanbietern den Zugang zu Schnittstellen sperrte, über die Unternehmen ihre Dienste mit WhatsApp verknüpfen. Das Vorgehen führt laut EU-Kommission dazu, dass für Nutzerinnen und Nutzer nur Metas eigene KI („Meta AI“) zur Verfügung stehe.

Nachdem die Kommission schon einmal mit Zwangsmaßnahmen gedroht hatte, öffnete Meta im März den Zugang zwar formal wieder, führte jedoch eine Gebühr ein. Dies werten die Wettbewerbshüter in Brüssel als faktische Fortsetzung der Zugangssperre. Die nun gefallene Entscheidung verpflichte Meta, den Zugang zu denselben Bedingungen wiederherzustellen, die vor dem 15. Oktober 2025 galten, hieß es. 

„Ohne dass die Entscheidung für die Bürger getroffen wird“
„Mit der heutigen Entscheidung bewahren wir auch die Wahlfreiheit der Bürger in ganz Europa hinsichtlich der KI-Assistenten, die sie mit WhatsApp nutzen möchten, ohne dass diese Entscheidung für sie getroffen wird“, so EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera. Die EU-Kommission wacht in der EU über die Einhaltung des Wettbewerbsrechts. Parallel untersucht die Behörde weiter, ob der Konzern mit den Einschränkungen gegen EU-Wettbewerbsrecht verstößt.

Meta drohen hohe Strafen
Bei einem Verstoß gegen die Maßnahmen drohen dem Konzern Bußgelder in Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes im vorausgegangenen Geschäftsjahr. Außerdem kann die Kommission zur Durchsetzung der Entscheidung tägliche Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes verhängen.

Die Untersuchung in dem Fall ist noch nicht endgültig abgeschlossen. Es gibt keine gesetzliche Frist, bis wann Ermittlungen abgeschlossen sein müssen.

Gegen den WhatsApp-Mutterkonzern Meta unter Leitung von Mark Zuckerberg laufen unabhängig davon Verfahren der EU wegen Verstößen gegen europäische Digitalgesetze.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung