Da legst di nieder! Weil die Liegen am Hotelpool immer belegt bzw. „reserviert“ waren, erhält ein deutscher Urlauber einen Teil seiner Reisekosten zurück. Ein Präzedenzfall auch für leidgeprüfte Österreicher? Ein Anwalt hat Antworten.
Sie sind der Albtraum vieler Urlauber: Unzählige andere Urlauber, die sich kurz nach Sonnenaufgang auf die (meist zu wenigen) Poolliegen stürzen, diese vor dem Gang zum Frühstücksbuffet mittels Handtuch „reservieren“ und dann den ganzen Tag unter Beschlag nehmen – oft ohne sich je am Platz blicken zu lassen. Wer zu spät kommt, den bestraft das Reiseleben, Langschläfer gehen prinzipiell leer aus. Das kann man zähneknirschend hinnehmen – oder eben nicht ...
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