Innenpolitischer Paukenschlag am Landesgericht Linz: Für August Wöginger gab es am Montag im Amtsmissbrauchsprozess einen Schuldspruch! Daraufhin gab der 51-Jährige seinen Rücktritt als ÖVP-Klubobmann bekannt. Lesen Sie die Ereignisse des Tages in unserem Ticker nach!
Die wichtigsten Meldungen in aller Kürze:
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Wöginger hofft auf einen Freispruch in der nächsten Instanz. Sein ganzes Statement kann man hier nachlesen.
Nach dem Urteil gab Wöginger seinen Rücktritt als Klubobmann der ÖVP bekannt. Er bleibe aber Abgeordneter zum Nationalrat.
Kanzler und ÖVP-Chef Christian Stocker sprach von einem „harten Urteil“. Auch die politischen Gegner haben sich zu Wort gemeldet.
Auch die zwei mitangeklagten Beamten wurden zu jeweils sieben Monaten bedingt und unbedingten Geldstrafen in der Höhe von 33.840 bzw. 22.680 Euro verurteilt.
Der krone.at-Ticker zum Nachlesen:
Darum ging es im Prozess
Der Vorwurf der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) lautete, dass die Angeklagten 2017 einem ÖVP-Bürgermeister aus parteipolitischen Motiven den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau zugeschanzt hätten. Wöginger soll laut Anklage mithilfe des damaligen Generalsekretärs und Kabinettschefs im Finanzministerium, Thomas Schmid, Einfluss auf den Besetzungsprozess genommen haben. Die beiden Mitangeklagten saßen in der Begutachtungskommission und sollen dort den Kommunalpolitiker „gepusht“ haben. Schmid selbst entging aufgrund seines Kronzeugenstatus einer Anklage.
Der Prozesstag in Bildern:
Gericht sah kein „Bürgeranliegen“
Der Bürgermeister hatte Wöginger gebeten „ein gutes Wort“ für ihn einzulegen, Wöginger deponierte nach eigener Aussage dieses „Bürgeranliegen“ bei Schmid. Für die WKStA war das ein klarer Fall von Postenschacher, auch das Gericht sah darin keinesfalls ein Bürgeranliegen. Für den Schöffensenat ist auch erwiesen, dass die angeklagten Kommissionsmitglieder den Bürgermeister aus parteipolitischen Motiven bevorzugt hätten, so die Vorsitzende. Sie begründet das u.a. auch mit dem Chatverkehr zwischen einem Kommissionsmitglied und Schmid.
Die drei Angeklagten bestritten die Vorwürfe und beantragten Freisprüche. Allerdings hatten alle drei Ende des Vorjahres bereits eine Verantwortungsübernahme abgegeben, um eine Diversion zu bekommen, die allerdings vom Oberlandesgericht (OLG) Linz gekippt wurde.
Unbedingte Geldstrafen von je 180 Tagessätzen
Das Landesgericht Linz entsprach am Montag der Forderung der WKStA nach einem unbedingten Strafteil und verurteilte alle drei zu sieben Monaten bedingt und unbedingten Geldstrafen von je 180 Tagessätzen (33.840, 22.680 bzw. für Wöginger 43.200 Euro). Der Schuldspruch erfolgte wegen Amtsmissbrauchs, bei den Beamten zusätzlich wegen falscher Beweisaussage. Die Privatbeteiligten wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
ÖVP will zeitnah über Nachfolge entscheiden
Wögingers Anwalt kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Klubobmann selbst gab nach der Verhandlung seinen Rücktritt bekannt. Er hoffe nach wie vor auf einen Freispruch in der nächsten Instanz, aber das Amt des Klubobmanns erfordere volle Aufmerksamkeit, so Wöginger sinngemäß. Über die Nachfolge des Klubobmanns wird die ÖVP „zeitnah“ in einer Klubsitzung abstimmen, sagte die Sprecherin des Klubs.
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