Die italienische Tochter des spanischen Lieferdienstes Glovo muss auf Anordnung eines Gerichts die Arbeitsverhältnisse von 40.000 Fahrern regeln. Das geht aus einem Gerichtsbeschluss hervor.
Die Mailänder Staatsanwaltschaft hatte die italienische Glovo-Einheit Foodinho bereits Anfang des Monats unter gerichtliche Aufsicht gestellt. Gegen den Geschäftsführer wird wegen des Vorwurfs der Ausbeutung von Arbeitskräften ermittelt. Ein Richter in Mailand bestätigte nun diese Entscheidung und wies den gerichtlich bestellten Verwalter an, die legale Anstellung der Fahrer sicherzustellen. Dem Verwalter wurde die Befugnis erteilt, notfalls auch gegen den Willen des Managements zu entscheiden.
In dem Dekret, das die gerichtliche Aufsicht anordnete, heißt es, die Fahrer seien unterhalb der Armutsgrenze bezahlt worden. Der Durchschnittsverdienst sei bei 2,50 Euro pro Lieferung gelegen, in einigen Fällen mehr als 75 Prozent unter der Armutsgrenze. Das Existenzminimum für Arbeitnehmer in Italien liegt bei 1245 Euro im Monat.
„Arbeitnehmerrechte sind keine Option“
Der Fall ist beispielhaft für die Auseinandersetzungen um die Arbeitsbedingungen in der sogenannten Gig-Economy, bei der Aufträge über Online-Plattformen kurzfristig an oft scheinbar selbstständige Arbeitskräfte vergeben werden. „Es ist wichtig, dass die Mailänder Staatsanwaltschaft und das Gericht eine klare Botschaft gesendet haben: Arbeitnehmerrechte sind keine Option“, sagte die Anwältin, die die Fahrer in dem langjährigen Rechtsstreit vertritt.
Glovo und der deutsche Mutterkonzern Delivery Hero waren für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.
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