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Wer seinem Sprössling ein Haus, Wertpapiere oder derartiges überlässt, kann damit einen Teil seines Unterhalts begleichen. Wie das genau funktioniert, haben wir für Sie recherchiert! Lesen Sie außerdem alles zum Thema Unterhalt in unserer neuen Serie.
Beim einen Elternteil lebt das Kind, der andere hat - zumindest in der Regel – eine Geldunterhaltspflicht. Letztere kann aber nicht nur rein finanziell abgegolten werden:
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