Alkotestplicht in F

Teils skurril: Was du im Ausland alles im Auto haben musst

Motor
23.03.2012 17:24
Frankreich führt mit 1. Juli eine recht kuriose Vorschrift ein: Jeder Auto- und Motorradfahrer muss ein Alkotestgerät dabei haben. Sonst werden bei einer Fahrzeugkontrolle 11 Euro kassiert. Der ÖAMTC gibt einen Überblick über die teils skurrilen Mitnahmepflichten im Ausland.
(Bild: kmm)

Gestraft wird in Frankreich angeblich erst ab November 2012. In der Übergangszeit sollen zunächst nur eine Ermahnung und ein Hinweis auf die Neuregelung erfolgen. Frankreich-Urlaubern empfiehlt der ÖAMTC allerdings, das Testgerät ab 1. Juli zur Sicherheit mitzuführen. Die von der französischen Polizei akzeptierten Einwegtests sind in ganz Frankreich in Supermärkten, Apotheken und bei Tankstellen erhältlich (Kosten ca. 2 bis 5 Euro).

Überblick über die wichtigsten Mitführpflichten für Pkws

Warnwesten: Seit 2005 gibt es in Österreich die Vorschrift, dass eine Warnweste fixer Bestandteil der Autoausstattung sein muss. In Tschechien gilt die Vorschrift, dass Warnwesten für alle Fahrzeuginsassen vorhanden sein müssen. Dieselbe Regelung gilt auch in Bulgarien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.

Ersatzlampenset: Verpflichtend ist es in Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Montenegro, Russland, Serbien und der Slowakei mitzuführen, wobei Xenon- oder LED Leuchten ausgenommen sind. Darüber hinaus ist ein Ersatzlampenset für all die Länder ratsam, wo Licht am Tag Pflicht ist: Das sind Bosnien-Herzegowina, Bulgarien (von 1. November bis 1. März), Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (nur empfohlen), Island, Italien, Kroatien (vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März), Lettland, Litauen, Luxemburg (nur empfohlen), Mazedonien, Moldawien (von November bis März), Montenegro, Norwegen, Polen, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz (nur empfohlen), Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. "Hat man ein Ersatzlampenset dabei, beugt man Strafen wegen fehlender Beleuchtung vor", sagt ÖAMTC-Touristikerin Silvie Bergant.

Ersatzreifen: Ein Reservereifen muss in Bosnien-Herzegowina, Serbien und Spanien an Bord sein. Ist dieser serienmäßig nicht vorhanden, muss man ein Reparaturset oder Reparaturspray mitführen.

Feuerlöscher: Im Baltikum sowie in Bulgarien, Griechenland, Moldawien, Rumänien, Russland, in der Türkei, in der Ukraine und in Weißrussland muss ein Feuerlöscher im Auto mitgeführt werden. Empfohlen wird eine Mitnahme auch in Belgien, Dänemark, Island, Mazedonien, Norwegen, Polen und Schweden.

Warndreieck mal zwei: In Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien sowie Slowenien besteht für Gespannfahrer die Vorschrift, zwei Warndreiecke mitzuführen. In Estland, in der Türkei und in Zypern gilt diese Vorschrift für alle Pkw. Auch für Spanien wird empfohlen, zwei Warndreiecke an Bord zu haben.

Abschleppseil: In Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien ist ein Abschleppseil Pflicht.

Europäischer Unfallbericht: Verpflichtend ist die Mitführung in Serbien, in der Slowakei gilt dieselbe Vorschrift für einheimische Fahrzeuge. Auch in Kroatien ist eine Mitnahme ratsam. "Generell empfiehlt sich die Mitnahme des Europäischen Unfallberichts aber bei allen Reisen ins Ausland", empfiehlt der ÖAMTC.

Fahrzeugdokumente: In vielen Nicht-EU-Ländern müssen Fahrzeuglenker die Grüne Versicherungskarte vorweisen können. Innerhalb der EU gilt grundsätzlich das Kennzeichen als Beleg dafür, dass eine gültige Versicherung besteht. Dennoch rät der ÖAMTC auch innerhalb der EU-Grenzen zur Mitnahme der Grünen Versicherungskarte: "Die Praxis zeigt, dass sie bei Kontrollen immer wieder verlangt wird. Wer die Grüne Versicherungskarte dabei hat, erspart sich unter Umständen mühsame Diskussionen mit den örtlichen Beamten."

Über die angeführten Mitführpflichten hinaus gibt es noch weitere Bestimmungen, die nur für die im jeweiligen Land zugelassenen Fahrzeuge gelten, wie z. B. eine spezielle, gekrümmte Verbandsschere in Tschechien. Das kann für Touristen im Falle der Verwendung eines Mietwagens zum Problem werden.

Einen Überblick über die unterschiedlichen Mitführpflichten und Verkehrsbestimmungen findet man online in der weltweiten Länderdatenbank des ÖAMTC.

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(Bild: kmm)



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