Ministerium dementiert

Darf Polizei bald unprotokolliert Daten abfragen?

Digital
17.01.2018 16:55

Eine von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) geplante Novelle des Datenschutz-Anpassungsgesetzes hat es in sich. Polizisten sollen demnach künftig personenbezogene Datenabfragen praktisch unkontrolliert durchführen dürfen. "Damit entsteht eine unglaubliche Datenschutzlücke", kritisierte die Liste-Pilz-Abgeordnete Alma Zadic. Das Innenministerium weist den Vorwurf zurück.

Um Missbrauch zu verhindern, werden derzeit Abfragen personenbezogener Daten durch Polizisten mit dem Namen des betreffenden Beamten protokolliert. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass bei solchen Abfragen nicht mehr die Namen der Polizisten protokolliert werden und alle Aufzeichnungen nach zwei Jahren zu löschen sind. Bisher galt eine dreijährige Aufbewahrungsfrist.

Noch wird protokolliert, wer was abfragt
Im Sicherheitspolizeigesetz hieß es bisher: "Jede Abfrage und Übermittlung personenbezogener Daten aus der Zentralen Informationssammlung und den übrigen Informationsverbundsystemen ist so zu protokollieren, dass eine Zuordnung der Abfrage oder Übermittlung zu einem bestimmten Organwalter möglich ist." Die "Zuordnung zu einem bestimmten Organwalter" soll in Zukunft wegfallen.

Für Zadic entsteht dadurch eine "unglaubliche Datenschutzlücke". Sie betonte außerdem, dass dieses Vorhaben der EU-Richtlinie für Polizei und Justiz widerspreche. Diese erlaube den Entfall der Protokollierung, aber nur in Ausnahmefällen und wenn es verhältnismäßig ist.

Blaue Funktionäre griffen unerlaubt auf Daten zu
Die Abgeordnete wirft Kickl vor, dass er die "blauen Schafe" bei der Polizei schützen wolle. Sie erinnerte an Vorfälle, bei denen FPÖ-Funktionäre unerlaubt Polizeidaten aus dem internen EKIS-System besorgt hatten.

Die geplante Gesetzesänderung stößt auch bei NEOS und SPÖ auf Kritik. Sie kritisierten konkret die geplante Streichung der Widerspruchsrechte von Bürgern gegen die Verarbeitung ihrer Daten. Zadic erklärte in Richtung NEOS und SPÖ, dass mit der geplanten Gesetzesänderung nicht die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) novellierte werde, denn es sei gar nicht möglich, eine EU-Verordnung zu ändern.

Dementi aus dem BMI
Das Innenministerium weist den Vorwurf zurück: "Auch künftig wird jede einzelne Datenabfrage persönlich einem Polizisten zuordenbar sein. Es gibt keinerlei Änderungen im Standard der Protokollierung", betonte ein Ministeriumssprecher.  Es gebe keine Änderungen in der Frage der Berechtigung, keine Änderungen bei der Begründungspflicht und keine Änderung bei den persönlich zuzuordnenden Abfragen sowie bei der Kontrolle der Abfragen. "Die einzige Änderung betrifft die Dauer der Aufbewahrung zwecks Speicherminimierung."

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