Syrer freigesprochen

Mädchen erhebt Vorwürfe: „Haben mich vergewaltigt“

Gericht
27.07.2026 16:19

Es klingt unfassbar, was eine 16-Jährige in der Nacht vom 6. Juni erlebt haben will. Zwei junge Syrer sollen das Mädchen in einer Wiener Wohnung abwechselnd vergewaltigt haben. Und hätten die schreckliche Tat auch noch gefilmt. Auf der Anklagebank leugnen sie – der Schöffensenat glaubt ihnen zumindest im Zweifel.

Die zwei jungen Syrer im Wiener Landesgericht ändern ihre Aussagen nach beinahe jedem Satz. Die Angaben des jungen Opfers sind indes sehr klar: „Der Zweitangeklagte lockte sie unter einem Vorwand in die Wohnung“, gibt die Staatsanwältin wieder. Dort hätten sie der 21- und 19-Jährige abwechselnd vergewaltigt. Und diese Gräueltaten auch noch gefilmt ... 

Vorstrafen und 2000 Euro Schulden
Die zwei Männer teilen sich nun die Anklagebank: Der jüngere absolvierte gerade einmal einen Alphabetisierungskurs und hat bereits mit 19 Jahren zwei Vorstrafen wegen eines Gewaltdelikts und Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz. Der 21-Jährige besuchte zwei Jahre die Grundschule in Syrien, hat 2000 Euro an Verkehrsstrafen offen. Jetzt wird beiden Vergewaltigung und Missbrauchsdarstellung einer Minderjährigen vorgeworfen – das Mädchen ist erst 16 Jahre alt. 

Ein Monat verheerende Beziehung
Der ältere Zweitangeklagte lernte das mutmaßliche Opfer in einem Park in Graz kennen, wo die Jugendliche eigentlich wohnte. Man hatte Kontakt über Snapchat, ging laut des 21-Jährigen eine Beziehung ein. Persönlich hätten sich die beiden aber überhaupt nur drei Mal gesehen. Einmal in Wien – in jener angeklagten Nacht.

Zitat Icon

Sie haben sie abwechselnd vergewaltigt.

Staatsanwältin im Wiener Landesgericht

Der Syrer würde sich noch genau erinnern: „Das war am 6. Juni 2025, am Tag der Araber“, lässt er übersetzen. Gemeint ist der Beginn des islamischen Opferfestes. Das Mädchen fuhr mit dem Zug von Graz nach Wien. „Wir hatten einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Ich habe sie nicht, wie sie behauptet hat, mit Gewalt vergewaltigt“, meint der 21-Jährige. Sein jüngerer Freund meint, er hätte überhaupt nur kurz seine Schuhe aus der Wohnung geholt.

„Wenn du zur Polizei gehst, zeigen wir die Videos her“
Laut der 16-Jährigen hätten die zwei jungen Männer sich nicht nur abwechselnd an ihr vergangen, sie hätten das auch noch mit ihrem Handy gefilmt. Die Staatsanwältin wird deutlich: „Sie sagten, sie werden die Videos herumzeigen, wenn sie zur Polizei geht und Anzeige erstattet.“ Im Oktober 2025 traute sie sich dann aber doch.

Straftat
Vergewaltigung
Strafrahmen
zwei bis zehn Jahre Haft
Urteil
Freispruch
rechtskräftig

Dann wird die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen – es geht um den höchstpersönlichen Lebensbereich des Opfers. Am Ende kommt der Schöffensenat zu dem Schluss: Es gibt zwei Freisprüche im Zweifel für die Angeklagten. Denn DNA-Spuren oder Ähnliches fehlten. Der Verteidiger des 21-Jährigen wies zudem darauf hin, dass man beim sichergestellten Handy seines Mandanten keine belastenden Videos gefunden hätte.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung