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Arbeiterkammer

Beschreibung

Die Arbeiterkammer (Kammer für Arbeiter und Angestellte) hat als rechtliche Grundlage das Arbeiterkammergesetz. Sie soll die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer vertreten und fördern. Rund drei Millionen Mitglieder haben Rechtsanspruch in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Arbeitsrecht und Arbeitnehmerschutz, Lehrlings- und Jugendschutz, Sozialversicherungsfragen oder Lohnverrechnungs- und Steuerfragen sind die Hauptarbeitsbereiche der Arbeiterkammer. Die meisten Pflichtmitglieder sind Beschäftigte (auch geringfügig), Lehrlinge, Arbeitslose, Päsenz- und Zivildiener sowie Personen in Karenz.

Die Arbeiterkammerumlage beträgt 0,5 Prozent des Bruttogehaltes des jeweiligen Mitgliedes und wird automatisch vom Gehalt abgezogen. In jedem Bundesland gibt es eine eigene Arbeiterkammer. Diese arbeitet mit der Bundesarbeiterkammer in Wien und diese wiederum mit dem österreichischen Gewerkschaftsbund zusammen. Die Bundesarbeiterkammer bildet weiters mit der Wirtschaftskammer (WKO), dem österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) und der Landwirtschaftskammer (LK) die österreichische Sozialpartnerschaft.

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