„Laut wie Motorsäge“

Luftfahrt-Rowdys nerven Anrainer mit Tiefflügen

Niederösterreich
05.02.2026 06:30

Im Triestingtal (Niederösterreich) stören seit Monaten motorisierte Paragleiter, die in geringer Höhe über die Grundstücke dröhnen, die Ruhe der genervten Einwohner. Gleich mehrere Anzeigen sind zwar im Laufen, doch zunächst galt es, die Zuständigkeit der Behörden zu klären ...

Schauplatz Hernstein, eine idyllische Gemeinde im Bezirk Baden. Susanne E. freute sich im Sommer auf eine gemütliche Auszeit im Garten. Plötzlich laute Motorengeräusche. Als sie gen Himmel blickte, sah sie, wie ein motorisierter Paragleiter tiefer als 50 Meter über ihren Garten hinweg knatterte.

„Anfangs war es nur einer, mittlerweile sind es mitunter drei auf einmal“, ärgert sie sich, dass diese lauten Flugvehikel ihrer Meinung nach viel zu niedrig über das Wohngebiet zischen. „Außerdem sehe ich an keinem der Fluggeräte eine Kennzeichnung, was aber Vorschrift wäre.“

Sie vermutet auch, dass der Platz, von dem aus die Paragleiter starten, dafür nicht genehmigt ist. Denn auch für das Areal, wo Start und Landung passiert, brauche man eine Zulassung, meint die Anrainerin.

Anrainer sind von den Motor-Paragleitern im Tiefflug genervt. (Symbolbild)
Anrainer sind von den Motor-Paragleitern im Tiefflug genervt. (Symbolbild)(Bild: Krone KREATIV/EXPA Pictures © Roland Hackl Chris Koller)
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Die Polizei teilte mir mit, dass sie von der BH eine Anweisung braucht, damit sie gegen diese Luftfahrt-Rowdys vorgehen könne.

Susanne E., Bürgerin aus Hernstein

Vier Anzeigen hat E. bereits erstattet und sich Hilfe suchend an die Bezirkshauptmannschaft, an das Bundesministerium und an die Austro Control gewandt. Denn: „Alle wissen, dass diese motorisierten Paragleiter nicht über Siedlungsgebiet fliegen dürfen. Aber keiner tut etwas dagegen.“

Auch die herbeigerufene Polizei war ihr letztlich keine Hilfe. „Die Beamten fühlten sich dafür nicht zuständig und teilten mir mit, dass sie dafür eine Anweisung von der BH benötigen.“

Zu niedrig fliegen die motorisierten Paragleiter nach Meinung von Frau E. über ihren Garten. Der ...
Zu niedrig fliegen die motorisierten Paragleiter nach Meinung von Frau E. über ihren Garten. Der Lärm ist so intensiv, „als würde man neben einer Motorsäge stehen“, so Frau E.(Bild: zVg Privat)

„Mindestabstand ist einzuhalten“
Auf Nachfrage der „Krone“ bekam E. dann schließlich Nachricht von der Bezirksbehörde: „Nach den Luftverkehrsregeln ist beim Überfliegen von Personen und Gebäuden jedenfalls ein Mindestabstand von 50 Metern einzuhalten.“ Das Überfliegen von bewohntem Gebiet sei aber „per se nicht verboten“.

BH versucht, Piloten ausfindig zu machen
Und: „Die BH Baden wird in enger Abstimmung mit der Polizei versuchen, die Piloten ausfindig zu machen, da potenzielle Verwaltungsübertretungen vorliegen“, verspricht Bezirkshauptmann Christian Pehofer. Er rät der lärmgeplagten Anrainerin, bei erneuter Wahrnehmung von Paragleitern sofort die Polizei zu verständigen.

Susanne E. dazu: „Dann kann ich nur hoffen, dass die Polizei auch dementsprechende Anweisungen von der BH erhalten hat, um beim nächsten Mal auch eingreifen zu dürfen.“

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