Statt eine richtige Ausbildung zu bekommen, wurde eine junge Kärntnerin ausgebeutet. Dank AK Young bekommt sie nun eine entsprechende Entschädigung.
Eine junge Kärntnerin musste ihre Lehre zur Bürokauffrau vorzeitig abbrechen, weil sie im Betrieb nicht die versprochene Ausbildung erhielt, sondern mit berufsfremden Tätigkeiten wie Materialverpackung, Rasenmähen und anderen Hilfsarbeiten beschäftigt wurde. Über Monate hinweg wurde ihr zudem das Lehrlingseinkommen vorenthalten.
Die Experten der AK Young griffen der Auszubildenden unter die Arme und erreichten nicht nur die Auszahlung der offenen Lehrlingsentschädigungen, sondern auch weitere Entschädigungsansprüche. „Im weiteren Verlauf haben wir festgestellt, dass innerhalb des Betriebs keine Person die Qualifikation oder Befugnis besaß, um Lehrlinge auszubilden“, erklärt AK-Young-Experte Erich Malle.
„Lehrlinge sind keine billigen Arbeitskräfte“
Der Jugendreferent konnte für die Auszubildende sowohl Schadenersatz als auch die Auszahlung der offenen Lehrlingsentschädigungen in der Höhe von insgesamt rund 8100 Euro erwirken. „Lehrlinge sind keine billigen Arbeitskräfte, sie haben Anspruch auf eine fundierte Ausbildung und faire Bezahlung“, betont AK-Präsident Günther Goach.
Der AK-Präsident kündigt an, dass die AK Young auch künftig konsequent gegen die Ausbeutung von Lehrlingen vorgehen werde. „Wer unsicher ist, ob am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz alles korrekt abläuft, kann jederzeit auf die kostenlose Beratung und juristische Unterstützung unserer Experten zählen.“

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