Mehr als 30 Brandwunden hatten die beiden angeklagten Täter dem 18-jährigen Opfer in seiner Wohnung in Bludenz (Vorarlberg) zugefügt. Am Mittwoch wurde die Verhandlung am Landesgericht Feldkirch fortgesetzt. Allerdings nur gegen den 16-jährigen Zweitangeklagten, da der Erstangeklagte es vorgezogen hatte, die Veranstaltung zu „schwänzen“ und unterzutauchen.
Aufregung am zweiten Verhandlungstag: Ein Angeklagter fehlt, die Polizei sucht noch nach ihm. Im Verhandlungssaal 114 drängen sich Eltern, Angehörige, Bewährungshelfer und Verfahrensbeteiligte. Kurz wird erwogen, in einen größeren Saal umzuziehen. Am Ende entscheidet man sich doch fürs Bleiben. Nachdem der Erstangeklagte verschollen bleibt, werden die Verfahren voneinander getrennt und schließlich der 16-jährige Zweitangeklagte aus der Untersuchungshaft vorgeführt.
33 Brandwunden
Über mehrere Tage hinweg sollen dem Opfer, damals 18 Jahre alt, glühende Zigaretten auf dem Körper ausgedrückt worden sein – 33 Brandwunden sind es gemäß dem Protokoll. Außerdem musste der Bursche Schläge mit dem Holzgriff eines Messers einstecken. Drohungen gegen seine Familie folgten. Aus „Spaßkämpfen“, so schildert es das Opfer, sei schleichend Gewalt geworden. „Ich habe geschwiegen“, sagt der Gepeinigte, „aus Angst um meine Angehörigen“.
Der junge Angeklagte hatte die Vorwürfe lange bestritten. In der Verhandlung am Mittwoch legt er ein vollständiges Geständnis ab. Der Staatsanwalt zeigt sich unbeeindruckt: Der dreifach vorbestrafte Jugendliche müsse erkennen, „dass es so nicht weitergehen kann“. Verteidiger Martin Kohlhaupt plädiert für eine zweite Chance und eine milde Strafe für seinen Mandanten: „Er hat das Haftübel zu spüren bekommen und ist heute ein anderer Mensch, wie noch vor einem Monat. Deshalb hat er seiner Mutter versprochen, sich von dem alten Freundeskreis zu lösen, sein Leben zu ordnen und eine Lehre zu machen.“ Beim Schlusswort wird es leise. „Es tut mir extrem leid“, sagt der 16-Jährige. „Ich will meiner Familie zeigen, dass ich kein schlechter Mensch bin.“
Zwölf Monate Haft, drei davon unbedingt
Richterin Kathrin Feurle spricht den dreifach Vorbestraften wegen Körperverletzung, schwerer Körperverletzung, Widerstands gegen die Staatsgewalt sowie Beleidigung und Verleumdung schuldig. Zwölf Monate Haft, davon drei unbedingt. Frühere Geldstrafen werden widerrufen. „Sie haben gezeigt“, begründet die Richterin, „dass Geldstrafen Sie nicht abhalten.“
Dem gepeinigten Lehrling werden 1000 Euro Schmerzengeld zugesprochen, einem verleumdeten und verletzten Polizisten sowie einem weiteren Beteiligten jeweils 500 Euro. Die Ironie dieses Tages liegt allerdings im Ausblick: Da der Verurteilte seit Neujahr in Haft sitzt, hat er gute Chancen, bereits am 16. Februar frühzeitig aus der Justizanstalt Feldkirch entlassen zu werden. Das Urteil ist rechtskräftig.
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