Kritik der AK

„Neues Mietgesetz ist für Salzburg nicht geeignet“

Salzburg
04.02.2026 16:26

Seit dem 1. Jänner gilt in Österreich das neue Mieten-Wertsicherungsgesetz. Die Wirkung der Mietpreisbremse ist allerdings laut Arbeiterkammer in Salzburg kaum spürbar. Vor allem Wien und Graz würden von dem neuen Gesetz profitieren, weil gerade Altbauten einen Nutzen davon haben. Die Berechnung nach dem neuen Gesetz ist äußerst komplex.

Ein Monat nach Einführung des neuen Mieten-Wertsicherungsgesetzes durch den Bund kehrt schon Ernüchterung ein – vor allem in Salzburg. Denn vom neuen Gesetz profitieren vor allem Altbauten. Und diese gibt es in Salzburg kaum. Daran übt die Arbeiterkammer Salzburg (AK) Kritik. Für Präsident Peter Eder müsste das Bundesgesetz schnellstmöglich repariert werden.

Indexanpassungen dürfen mit diesem Gesetz nur noch einmal im Jahr zum 1. April stattfinden. Und diese haben es in sich. „Die Berechnung ist sehr komplex. Da gilt es viele Dinge zu berücksichtigen, wie etwa das Alter des Hauses, die Anzahl der Wohnungen, ob der Vertrag befristet ist und einiges mehr“, erklärt AK-Rechtsexpertin Anna-Maria Riegel-Kilzer. Für Mieter und Vermieter sei diese Berechnung zu kompliziert. Außerdem gebe es keine Online-Rechner dafür, weil zu viele Variablen existieren.

Dem nicht genug, braucht es für die Index-Anpassung auch noch eine Parallel-Rechnung. Diese findet wie bisher statt. Die beiden Rechnungen werden verglichen und das für den Mieter bessere Ergebnis kommt zur Anwendung. „Es ist daher zu befürchten, dass Vermieter die Preise gleich höher ansetzen, anstatt den Index anzupassen“, so die Expertin. Bei 800 Euro Mietzins ergeben sich laut Berechnungen der AK eine Ersparnis von 2,40 Euro...

Hinzu kommt die Verunsicherung bei den Vermietern. Seit Anfang des Jahres berät die AK in Salzburg derzeit viele Mieter, bei denen Indexanpassungen rückwirkend verrechnet werden. Das geht bis zu drei Jahre zurück. „Bei einem aktuellen Fall gab es sogar eine Nachzahlung von mehr als 6600 Euro“, sagt Eder. Bei Altbauten sind diese Nachforderungen nicht zulässig. Diese Ungleichbehandlung will die AK bekämpfen und Nachforderungen bei allen Wohnungen streichen. 

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