Nach dem plötzlichen Tod des Lebensgefährten (46) und Vater ihrer Kinder quält sich eine Linzerin nun durch die Behörden – trotz 21 Jahren Beziehung dürfte sie keine Ansprüche haben. Denn wegen Problemen mit der Geburtsurkunde wurde Nadeem und Nikola die lang geplante Hochzeit verboten.
„Ich fühle mich wie eine Nachbarin und nicht wie jemand, der 21 Jahre lang die Lebensgefährtin von Nadeem war“, ärgert sich die Linzerin Nikola. Ihr Langzeit-Partner war vor zwei Wochen plötzlich tot auf der Toilette zusammengebrochen. Auch die Einsatzkräfte konnten den erst 46-jährigen „Krone“-Zusteller, der aus Pakistan stammte, nicht mehr retten.
Extra nach Pakistan geflogen
Seither quält sich die zweifache Mama mit Behördengängen. Weil die beiden nicht verheiratet waren, hat die 39-Jährige rechtlich keine Handhabe. „Wir waren in den vergangenen acht Jahren sicher 30-mal am Standesamt, wurden aber immer wieder weggeschickt. Es gab Probleme mit Nadeems Geburtsurkunde. Einmal hat es geheißen, dass sie nicht älter als sechs Monate sein darf. Einmal sollen Stempel gefehlt haben, einmal meinten die Beamten, das Dokument sei gefälscht. Nadeem ist sogar zur Botschaft nach Wien gefahren und extra nach Pakistan geflogen – nichts hat geholfen“, kann Nikola nur den Kopf schütteln.
Es gibt ein Testament, aber ...
Bei der Anerkennung der Vaterschaft kam es dann zu weiteren Problemen: „Wir hätten zwar einen Test machen können, aber am Papier wäre er trotzdem nicht der Papa seiner Kinder geworden.“ Auch auf das Bankkonto ihres Lebensgefährten hat die Linzerin keinen Zugriff. „Es gibt ein handschriftliches Testament, welches besagt, dass im Falle seines Ablebens alles an mich und unsere Kinder gehen soll. Es ist aber in seiner Sprache und muss erst übersetzt werden. Währenddessen werden die gesetzlichen Erben gesucht“, schildert die verzweifelte Mama.
Frage des Erbrechts
Notar Friedrich Jank aus Bad Leonfelden erklärt die Gesetzeslage in Nikolas Fall: „Wenn man nicht verheiratet ist, hat man laut österreichischem Erbrecht keine Ansprüche, außer wenn niemand im Kreis der gesetzlichen Erben da ist und man die Lebensgemeinschaft nachweisen kann. Hat das Opfer eine andere Nationalität, ist die Frage, ob das Erbrecht des gewöhnlichen Aufenthalts oder das Recht aus dem Land der Staatsbürgerschaft angewendet wird.“
Der tragische Fall von Nikola und Nadeem erinnert uns daran, wie schnell das Leben vorbei sein kann. Eben genossen die beiden mit ihren Kindern noch das Faschingsfest, wenige Tage später verlor Nikola ihre große Liebe und muss nun um die Existenz ihrer Familie kämpfen.
Denn die Bürokratie machte dem Liebespaar schon zu Lebzeiten das Leben schwer. Immer wieder sollen sie beim Standesamt vorstellig geworden sein, doch immer wieder gab es für sie eine Absage. Hätte man sich dort um eine Lösung bemüht, hätte die trauernde Lebensgefährtin jetzt zumindest eine Sorge weniger.
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