Volles Abo, weniger Leistung: Wegen Patentstreitigkeiten mussten Kunden des Streaming-Dienstes Disney+ in mehreren europäischen Ländern zeitweise auf 4K und HDR verzichten. Bezahlt wurde trotzdem der volle Premium-Preis. Jetzt machen Verbraucherschützer Druck.
Auslöser des Ärgers ist ein Patentstreit mit dem Technologieunternehmen InterDigital. In elf europäischen Ländern musste Disney+ aufgrund gerichtlicher Verfügungen die Unterstützung für Dolby Vision einschränken und die Wiedergabe in 4K UHD und HDR vorübergehend aussetzen. Betroffen waren unter anderem Kunden in Italien, Belgien und Portugal. Viele konnten ihre Filme und Serien zeitweise nur noch in Full HD ansehen.
Besonders brisant: Obwohl die Bildqualität eingeschränkt war, verlangte Disney weiterhin den vollen Preis für das Premium-Abo. Gleichzeitig wurde das Angebot nach Angaben der Verbraucherschützer weiterhin mit 4K UHD und HDR beworben. Zwar kehrte die 4K-Wiedergabe auf einigen Geräten teilweise zurück, HDR blieb laut Euroconsumers aber weiterhin eingeschränkt.
Mindestens fünf Euro pro Monat zurück
Zusammen mit Partnerorganisationen aus Italien, Belgien und Portugal haben die Verbraucherschützer daher Disney nun offiziell abgemahnt. Ihre Forderung: Der Konzern soll die Abo-Gebühren für betroffene Kunden automatisch reduzieren und mindestens fünf Euro pro Monat für den gesamten Zeitraum der Einschränkungen zurückzahlen.
Bislang seien Kunden teilweise darauf verwiesen worden, eine Rückerstattung selbst zu beantragen oder ihr Abo innerhalb von 30 Tagen zu kündigen. Für die Verbraucherschützer ist das zu wenig. Wer für eine Leistung bezahlt, die nicht vollständig erbracht wird, sollte nicht selbst seinem Geld hinterherlaufen müssen, argumentieren sie.
Frist gesetzt
Disney hat nun 14 Kalendertage Zeit, um konkrete Maßnahmen einzuleiten. Bleibt eine zufriedenstellende Reaktion aus, wollen die Organisationen Beschwerden bei europäischen und nationalen Behörden einreichen. Im Raum stehen mögliche Sanktionen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes.
„Patentstreitigkeiten dürfen nicht auf Kosten der Verbraucherrechte gehen“, sagte Marco Scialdone, Leiter des Bereichs Rechtsstreitigkeiten bei Euroconsumers. „Wenn ein Unternehmen einen höheren Preis für eine Dienstleistung verlangt, die es nicht mehr in vollem Umfang erbringen kann, muss es Verantwortung übernehmen.“
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