14 Jahre lang war eine Kärntnerin in einem Unternehmen tätig, als sie im September 2025 überraschend die Kündigung erhielt. Während jener Zeit lief ein Verfahren, welches einen möglichen Behindertenstatus festellen sollte. Die AK erkämpfte für die Frau mehr als 38.000 Euro.
Noch während eines laufenden Verfahrens zur Feststellung der Zugehörigkeit einer Frau zum Kreis der begünstigten Behinderten wurde eine Dienstnehmerin aus Kärnten gekündigt. In einem ersten Bescheid des Sozialministeriumservice wurde der Frau der Behindertenstatus nicht anerkannt. Daraufhin erhob die Frau Beschwerde, weshalb das Verfahren zum Zeitpunkt der Kündigung noch aufrecht war.
Grad der Behinderung liegt bei 70 Prozent
Nur wenige Monaten später erhielt die Kärntnerin schlussendlich den positiven Bescheid: Der Grad der Behinderung wurde mit 70 Prozent festgestellt und damit auch die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten rückwirkend anerkannt.
Arbeiterkammer erkämpfte mehr als 38.300 Euro
Die Beschäftigte kontaktierte daraufhin die Arbeiterkammer Kärnten (AK). Katharina Uran, Leiterin der Bezirksstelle Völkermarkt nahm sich dem Fall an und macht auf den besonderen Kündigungsschutz aufmerksam: „Wird die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten später festgestellt, wirkt diese Entscheidung auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurück. Eine Kündigung ist bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Sozialministeriumservice daher schwebend unwirksam.“
Obwohl damit automatisch die Kündigung wirkungslos wurde, entschieden sich die Dienstnehmerin als auch ihr Arbeitgeber gegen eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.
Stattdessen wurde eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung gefunden: Die Arbeiterkammer erreichte eine Abgangsentschädigung von zehn Monatsentgelten – das entspricht 38.300 Euro brutto.
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