Appeals Center Europe:

Social-Media-Dienste sorgen für immer mehr Dispute

Digital
28.05.2026 10:17
Porträt von krone.at
Von krone.at

Immer mehr EU-Bürger wenden sich an die außergerichtliche Streitschlichtungsstelle Appeals Center Europe, um Entscheidungen von Social-Media-Plattformen anzufechten. Das zeigt der heute veröffentlichte Bericht des Zentrums.

Konkret geht es bei den Disputen um Inhalte oder Konten, die unrechtmäßig von den Plattformen gesperrt wurden, oder um potenziell richtlinienverletzende Inhalte, die von den Plattformen nicht gelöscht worden waren – wie Hassrede, Gewalt, Pornografie.

Mehr als 24.000 Streitfälle erhielt das Appeals Centre Europe im Zeitraum April 2025 bis März 2026, so der Bericht. Etwa die Hälfte der Fälle fiel auch in dessen Zuständigkeitsbereich. Das sei ein kräftiger Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Demnach erhielt das Zentrum im März 2026 neunmal so viele gültige Fälle wie im April des Vorjahres.

Das Appeals Centre Europe ist eine nach Artikel 21 des Digital Services Acts (DAS) der EU zertifizierte außergerichtliche Streitschlichtungsstelle. Sie nahm ihre Arbeit im Herbst 2024 auf. EU-Bürger und -Bürgerinnen können sich kostenfrei an das Zentrum wenden, wenn Social-Media-Plattformen beispielsweise unrechtmäßig ihr Konto sperren, oder wenn Hassrede trotz Meldung nicht gelöscht wird. Die meisten gültigen Streitfälle (fast 5200) gab es auf Facebook, gefolgt von Instagram (fast 5000) und TikTok (rund 1700). „Die Dunkelziffer ist allerdings viel größer“, merkte eine Sprecherin des Appeals Centre Europe an. „Es gibt noch viel Aufholbedarf.“ Auch, weil die Plattformen es den Nutzern nicht leicht machen würden, die Schlichtungsstelle zu finden, so die Sprecherin.

Mangelnde Kooperation von Plattformen
Als problematisch vermerkt der Bericht die mangelnde Kooperation der Plattformen. Zwar seien diese zur Zusammenarbeit verpflichtet, stellen aber in wenigen Fällen die notwendigen Inhalte zur Überprüfung bereit. „Wir hören von den Plattformen oft nicht zurück,“ räumte die Sprecherin ein. „Wir fordern die Plattformen nachdrücklich auf, für jeden berechtigten Fall Inhalte bereitzustellen, damit die Nutzer ihr Recht auf unabhängige Überprüfung im Rahmen des DAS wahrnehmen können“, heißt es im Bericht. Die Entscheidungen des Zentrums sind für die Plattformen nicht bindend.

Bei dem Großteil der Dispute kam das Zentrum zu einer anderen Entscheidung als die Plattformen selbst. Beispielsweise stimmte es in rund zwei Drittel der Fälle, in denen Plattformen Inhalte beibehielten, die wegen Verstößen gegen ihre Regeln zu Hassrede gemeldet worden waren, nicht mit der Entscheidung der Plattformen überein.

In Österreich vermerkt der Bericht zwischen April 2025 und März 2026 insgesamt 102 gültige Streitfälle. In nur 13 der Fälle stellten die Plattformen die notwendigen Inhalte zur Verfügung. Im überwiegenden Rest der Fälle wurden Standardentscheidungen zugunsten des Nutzers getroffen.

KI kann zwischen Kunst und Nacktbildern oft nicht unterscheiden
Bezeichnend für Österreich sei, so die Sprecherin, dass es sich bei den Fällen in Österreich nicht vorwiegend um die Löschung von Hasspostings sondern hauptsächlich um die Wiederherstellung von Nutzerkonten oder Inhalten handelte. Hier wären die Plattformen „zu scharf“ eingestellt gewesen, obwohl kein Regelverstoß vorlag, so die Sprecherin. Ein Grund für die unrechtmäßige oder irrtümliche Sperrung von Inhalten sei beispielsweise, dass die Künstliche Intelligenz der Plattformen oft nicht überprüfen könne, ob es sich beispielsweise um Nacktbilder oder um Kunst handle.

Zukünftig möchte das Zentrum seine Dienste auch auf Akteure aus den Bereichen wie Sport, Finanzinstituten und Verbraucherverbände ausweiten. Laut Bericht habe das Zentrum beispielsweise Streitfälle zu rassistischen Äußerungen gegenüber Sportlern auf Social Media erhalten sowie Streitfälle zu Betrug und Schwindel im Rahmen von irreführenden Krypto-, Kredit- und Investitionsangeboten.

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