Vom anzüglichen Blick bis zum Versenden von „Dick Pics“: Wie berichtet zeigen nicht zuletzt Vorwürfe im ORF, dass das Thema sexuelle Belästigung nach wie vor mehr Sensibilisierung bedarf. Was kann alles eine Verfehlung sein, welche Rechte haben Betroffene und wofür ist ein Arbeitgeber verantwortlich? Wir haben alle Infos!
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Einzelfall. Zumeist werden solche Fälle aber erst öffentlich, wenn schon anderen von ihrem Leiden berichten. Was aber darf man denn nun genau bzw. wann ist ein Verhalten eine sexuelle Belästigung? Und so ein lustiges Genital-Foto zu versenden, das war bisher doch immer ein guter Schmäh – und jetzt?
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