Gehaltspfändung

Gehörloser soll trotz Befreiung ORF-Beitrag zahlen

Salzburg Newsletter
21.04.2026 10:30

Liebe „Krone“-Leser! Seit Jänner 2024 müssen alle Haushalte in Österreich die ORF-Gebühr bezahlen.15,30 Euro werden dafür pro Monat in Salzburg fällig –  egal, ob Sie ein TV- oder Radiogerät besitzen. Menschen mit Behinderung sind von der Abgabe größtenteils befreit. Möchte man meinen.

Schon seit Geburt ist Florian W. gehörlos. Er trägt sogenannte Cochlea-Implantate, die ihn im Alltag unterstützen. Auch das Sprechen fällt ihm schwer. Aufgrund dieses Umstandes hat er eine 80-prozentige Behinderung. In seinem Behindertenpass ist vermerkt, dass er für Bus und Bahn nur ermäßigte Preise zahlen muss. Mit der ihm auch deshalb zustehenden Befreiung der Rundfunk-Gebühr haperte es in der Vergangenheit immer wieder, obwohl seit Jahren sämtliche Dokumente bei der ORF-Tochter vorliegen.

Jetzt aber erhielt er Post vom Gericht. Der 34-jährige Koch aus dem Großarltal und seine Mutter fielen aus allen Wolken: Die ORF-Beitrags Service GmbH teilte ihm in dem Gerichtsschreiben mit, dass offene Rundfunkbeiträge und angefallene Kosten in Höhe von insgesamt 603,02 Euro von seinem Gehalt einbehalten werden. Ein riesengroßer Irrtum ...

Auch eine „Krone“-Anfrage bei der zuständigen ORF-Beitrags Service GmbH blieb in dieser absurden Angelegenheit bis heute, trotz mehrmaliger Nachfrage, ohne Antwort.

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