Gerichtsurteil:

Ungarns Kinderschutzgesetz verstößt gegen EU-Recht

Außenpolitik
21.04.2026 12:48
Porträt von krone.at
Von krone.at

Bereits seit 2021 verbietet in Ungarn eine als Kinderschutzgesetz bezeichnete Regelung Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Informationen über nicht heterosexuelle Lebensformen. In diesem Zusammenhang wurden auch Pride-Paraden verboten. Dieses Gesetz hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun als Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta beschieden worden.

Dem EuGH zufolge, der wegen Klagen aus mehreren Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission tätig geworden ist, missachtet das Gesetz insbesondere das in der Grundrechtecharta fixierte Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Ausrichtung. Darüber hinaus liege eine Verletzung des Rechts auf Menschenwürde vor. Die fragliche ungarische Gesetzgebung stigmatisiere und marginalisiere „nicht-cisgeschlechtliche, einschließlich transgeschlechtliche, und nicht-heterosexuelle Personen“, stellte das höchste EU-Gericht fest.

Die Erwartungshaltung seitens der EU-Kommission ist sehr groß. Wird der künftige ungarische ...
Die Erwartungshaltung seitens der EU-Kommission ist sehr groß. Wird der künftige ungarische Premier Péter Magyar alles erfüllen können?(Bild: EPA/ROBERT HEGEDUS)

„Widerspruch zur Identität der EU“
Schon der Titel des Gesetzes „bringt sie mit pädophiler Kriminalität in Verbindung, was geeignet ist, diese Stigmatisierung zu verstärken und von Hass getriebenes Verhalten ihnen gegenüber zu schüren“. Es behandle eine Gruppe von Menschen wegen ihrer sexuellen Identität oder ihrer sexuellen Ausrichtung „als eine Gefahr für die Gesellschaft“ und stehe im Widerspruch zur „Identität“ der EU, heißt es im Urteil.

Österreichische Grüne jubeln
Die EU begrüßte das „bahnbrechende“ Urteil. Es sei das erste Mal, dass der Gerichtshof eine Verletzung „zentraler Vertragsbestimmungen zu den Werten der EU festgestellt“ habe, sagte eine Sprecherin der EU-Kommission am Dienstag in Brüssel. „Jetzt ist es an der ungarischen Regierung, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von heute Morgen umzusetzen“, fügte eine zweite Sprecherin hinzu.

Die österreichischen Grünen jubeln. „Ein Sieg für die Menschenwürde und eine schallende Ohrfeige für die Ära Orbán – mit dem heutigen EuGH-Urteil gegen das diskriminierende ,Kinderschutzgesetz‘ ist klar, dass staatliche Hetze gegen LGBTIQ-Personen in Europa keinen Platz hat“, erklärte David Stögmüller, LGBTIQ-Sprecher der Partei in einer Aussendung: „Wer die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität angreift, verletzt die EU-Grundrechtecharta im Kern, daran muss sich jedes Mitglied messen lassen.“ Der Schutz von Kindern dürfe nie ein Vorwand sein, „um die Grund- und Menschenrechte von queeren Personen einzuschränken, staatliche Hetze zu betreiben und die Community unsichtbar zu machen“, so Stögmüller weiter.

Magyar kämpft um Freigabe eingefrorener EU-Milliarden
Die Europäische Union erwartet vom designierten ungarischen Regierungschef Péter Magyar, dass unter seiner Führung die ungarische Gesetzgebung der Grundrechtecharta angepasst wird. Derzeit sind Milliarden an EU-Geldern für Ungarn eingefroren, unter anderem auch wegen des „Kinderschutzgesetzes“. Magyar hatte im Wahlkampf versprochen, eine baldige Freigabe der Mittel zu erreichen. Zu den Rechten von LGBTQ-Personen hat er sich aber während des Wahlkampfes sehr wenig geäußert. In seiner Siegesrede nach der Parlamentswahl am 12. April versprach der 45-Jährige allerdings, dass seine Regierung niemanden abstempeln oder diskriminieren werde, „ganz gleich, wen man liebt“.

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