Eine Gebärmutter bei einer gesunden Frau in Linz entfernt, jetzt auch Teile der Lunge einer Frau in Graz. Wer zum Arzt, zum Therapeuten, ins Spital oder in eine andere Einrichtung im Gesundheitswesen geht, der geht davon aus, dass ihm geholfen wird. Was aber, wenn dort Fehler passieren? Welche rechtliche Handhabe haben geschädigte Patienten? Wir haben uns das für Sie näher angeschaut.
Fälle wie zuletzt der jener Frau in Oberösterreich, der – wie berichtet – die Gebärmutter und ein Eierstock entfernt worden sind, obwohl sie gesund war, machen betroffen. Schnell ereilt einen in solchen Situationen das Gefühl, alleingelassen zu sein und nichts dagegen ausrichten zu können. Doch ganz so ist es nicht: Patienten haben Rechte, Ärzte auch Pflichten.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.