Nach dem dramatischen Fall in Oberösterreich soll es in einem Spital in der Steiermark einen ähnlichen Vorfall gegeben haben. Einer 48-Jährigen wurde nach einer schweren Fehldiagnose ein Teil ihrer Lunge entfernt – obwohl sie nie an Krebs erkrankt war.
Bereits im September 2024 war die Frau ihrer Anwältin Karin Prutsch-Lang zufolge mit Fieber, Schüttelfrost und starker Schwäche ins LKH Graz II gekommen. Untersuchungen zeigten zwar Entzündungen, aber keinen Tumor. Dennoch wurde eine Gewebeprobe entnommen. Der Befund lautete später: Adenokarzinom – Lungenkrebs.
Vermeintlicher Tumor
Die Ärzte rieten zu einer raschen Operation in der Privatklinik, obwohl es noch andere Befunde gab, die lediglich auf ein entzündliches Geschehen, nicht jedoch auf einen Tumor hinwiesen. Dennoch wurde kurz darauf ein Teil der Lunge entfernt. Nach dem Eingriff stellte sich schließlich heraus, dass die Patientin völlig gesund war. Denn ein Krebsleiden lag in Wirklichkeit nie vor.
Meine Mandantin wirft den Ärzten vor, dass sie diesen Histo-Befund, der nicht zu den anderen Ergebnissen gepasst hat, einfach hingenommen haben.
Anwältin Karin Prutsch-Lang
„Meine Mandantin wirft den Ärzten vor, dass sie diesen Histo-Befund, der nicht zu den anderen Ergebnissen gepasst hat, einfach hingenommen haben und die Tumor-Diagnose voreilig gestellt wurde, wodurch sie einen Teil ihrer Lunge verloren hat“, sagt Anwältin Prutsch-Lang zur „Krone“.
Die Folgen für die Frau sind gravierend. Sie leidet heute unter einer großen Narbe mit Taubheitsgefühlen, eingeschränkter Belastbarkeit und schweren Angstzuständen. Eine 17 Zentimeter lange Narbe prangt nun auf ihrer Brust und sie benötigt Hilfe, um ihren Alltag bewältigen zu können.
Aus Angst vor dem Tod und davor, ihre Kinder nicht aufwachsen sehen zu können, hatte sie vor der Operation sogar Abschiedsbriefe an ihre Familie geschrieben, berichtet die Anwältin – mehr dazu auch im Nachrichtenmagazin „BLICKWECHSEL“ (morgen, Donnerstag, 21.15 Uhr, live bei ServusTV).
Behandlung „lege artis“
Die Krankenanstaltengesellschaft (Kages) bringt der eingebrachten Klage der Frau entgegen, dass sowohl die histopathologische Untersuchung als auch Behandlung und Aufklärung lege artis erfolgt seien, und weist die Vorwürfe zurück.
Der Fall erinnert an den letzten Bericht aus Oberösterreich. Dabei wurde bei einer 30-jährigen Frau die Gebärmutter vollständig entfernt, obwohl sie kerngesund war.
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