Rückforderung prüfen!

AK: 16 Klauseln in Magenta-Verträgen unzulässig

Digital
16.06.2025 10:55

Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK) haben nach eigenen Angaben erfolgreich gegen Klauseln in Telekomverträgen des Handyanbieters Magenta geklagt. Betroffen seien 16 Bestimmungen.

Dabei gehe es unter anderem um überhöhte Verzugszinsen, unzulässige Rücklastgebühren sowie um Mahnspesen, schrieb die Kammer am Montag in einer Aussendung. Sie rät Kundinnen und Kunden dazu, Rückforderungsansprüche zu prüfen.

Laut AK verlangte Magenta von ihren Kunden etwa 12 Prozent Verzugszinsen, was die gesetzlichen Vorgaben übersteige. Darüber hinaus habe das Unternehmen pauschale Mahnspesen von bis zu gut 17 Euro verlangt, ohne deren Angemessenheit im Verhältnis zur Höhe der Rechnung zu berücksichtigen. Magenta habe sich in einem Unterlassungsvergleich verpflichtet, derartige Klauseln künftig nicht mehr zu verwenden.

Kunden sollten nun ihre Rechnungen auf solche Spesen, Entgelte und Gebühren kontrollieren und sich mit etwaigen Rückforderungsansprüchen direkt an Magenta wenden, empfiehlt die AK. Dazu stellt die Arbeiterkammer auch einen Musterbrief zur Verfügung, der auf ihrer Website abzurufen ist.

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