Verordnung durch

Hunde und Katzen in der EU müssen gechipt werden

Außenpolitik
22.05.2026 14:15
Porträt von krone.at
Von krone.at

In der EU müssen Hunde und Katzen künftig durch Mikrochips identifizierbar sein. Die Mitgliedsländer gaben in Brüssel grünes Licht für die neuen Regeln, mit denen der illegale Handel mit den Tieren eingedämmt werden soll.

Beschlossen wurde, dass alle Hunde und Katzen in einer nationalen Datenbank registriert werden müssen. Die Daten können zwischen den EU-Ländern ausgetauscht werden, sodass ein Tier besser einer Halterin oder einem Halter zugeordnet werden kann. Läuft etwa ein Hund im Urlaub davon, kann auf diese Weise ein Tierheim im Ausland besser ermitteln, wem er gehört. Zudem soll es schwieriger werden, Hunde und Katzen weiterzuverkaufen, die rechtswidrig gehalten oder in die EU gebracht wurden. 

Festgeschrieben wird darüber hinaus, dass die Tiere unter guten Bedingungen gehalten werden müssen. Hunde und Katzen, die „extreme Merkmale“ haben, dürfen künftig nicht mehr für die Zucht verwendet werden. Genaue Definitionen soll die EU-Kommission mit Fachleuten bis Juli 2030 festlegen. Stark gezüchtete Hunde mit extrem flachen Nasen haben zum Beispiel oft Atemnot.

Ausnahme für Bauernhofkatzen
Für die Chip-Pflicht gibt es mehrjährige Übergangsfristen. Für Hunde greift sie zehn Jahre nach dem Inkrafttreten, für Katzen nach 15 Jahren – jeweils, wenn sie privat gehalten werden. Für Händlerinnen und Händler gelten die neuen Regeln bereits nach vier Jahren. Bauernhofkatzen sind ausgenommen.

In Österreich müssen Hunde und Zuchtkatzen schon gekennzeichnet und registriert werden. Das Sozialministerium wird hierzulande künftig die bundesweite Heimtierdatenbank zur Verfügung stellen. Bürgerinnen und Bürger in der EU haben laut offiziellen Angaben mehr als 72 Millionen Hunde und 83 Millionen Katzen. Beim Handel mit den beiden Tierarten wird jährlich ein Umsatz von ungefähr 1,3 Milliarden Euro erzielt.

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