Ein erst 13 Jahre altes Mädchen soll ein ehemaliger NEOS-Politiker über eine Online-Plattform bestellt und mit ihr geschlechtliche Handlungen durchgeführt haben. Nun soll ein Gutachter feststellen, ob das Mädchen dauerhafte psychische Schäden erlitten hat. Das würde den Strafrahmen drastisch erhöhen!
Er war bis vor einigen Monaten ein hochrangiger Landesbediensteter und NEOS-Politiker. All diese Ämter verlor ein Steirer, als die „Steirerkrone“ die unfassbaren Vorwürfe gegen ihn enthüllte: Wie berichtet, soll der Mann im Sommer 2021 über eine Online-Plattform Kontakt zu einem jungen Mädchen aufgenommen und ein Treffen in einer Grazer Innenstadt-Wohnung vereinbart haben.
Dort soll es auf sein Ansinnen hin zu sexuellen Handlungen gekommen sein, obwohl das Mädchen ihm sagte, erst 13 Jahre alt zu sein – und somit minderjährig! Das soll ihn aber nicht weiter gekümmert haben, er machte einfach weiter. Nach dem Akt soll er Geld bei einem Bankomaten abgehoben und es ihr gegeben haben. Durch diese Transaktion führte die Spur schließlich zu ihm.
Sie habe am ganzen Körper gezittert, sagte sie bei der Polizei. Früher schaffte sie es psychisch einfach nicht, sich ihren riesengroßen Kummer von der Seele zu reden. Danach ging es Schlag auf Schlag: Es fand eine Hausdurchsuchung statt, sämtliche Datenträger wurden sichergestellt und Chat-Verläufe gesichert.
Neues Gutachten in Auftrag gegeben
Nun gibt es Neuigkeiten in dieser Causa: Die wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger ermittelnde Staatsanwaltschaft Graz hat einen Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft verfasst. Im Zuge dessen wurden nun weitere Ermittlungsschritte veranlasst, wie Christian Kroschl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, auf „Steirerkrone“-Anfrage bestätigt: „Von der Staatsanwaltschaft Graz wurde zur umfassenden und abschließenden Abklärung des Sachverhaltes ein weiteres Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Dieses liegt noch nicht vor.“
Von der Staatsanwaltschaft Graz wurde zur umfassenden und abschließenden Abklärung des Sachverhaltes ein weiteres Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben.

Christian Kroschl, Sprecher StA Graz
Bild: Christian Jauschowetz
Weitere Informationen werden nicht preisgegeben. Laut zuverlässiger „Krone“-Information soll es sich aber um ein psychiatrisches Gutachten handeln, welches überprüfen soll, ob das Opfer durch den Vorfall dauerhafte psychische Schäden erlitten hat. Sollte das der Fall sein, erhöht sich der Strafrahmen von ein bis zehn auf fünf bis 15 Jahre. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
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