Abhörskandal

Auch britischer Geheimdienst kann E-Mails anzapfen

Web
29.08.2013 08:56
Der britische Geheimdienst GCHQ ist offenbar tiefer in den weltweiten Abhörskandal verstrickt als bisher angenommen. Wie die "Süddeutsche Zeitung" am Donnerstag unter Berufung auf Unterlagen des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden berichtete, soll der Geheimdienst nahezu den gesamten europäischen Internetverkehr speichern und analysieren können. Betroffen seien in besonderem Maße die Daten deutscher Internetnutzer.

Eine Schlüsselrolle spielten dabei mehrere Glasfaserkabel, zu deren Betreibern auch die Deutsche Telekom gehöre. 14 weltweite Überseekabel schöpfe der britische Geheimdienst ab. Die Daten würden abgezweigt, Metadaten gespeichert und Inhalte drei Tage lang aufbewahrt.

Mindestens sechs Unternehmen würden mit dem britischen Geheimdienst kooperieren, wenn wahrscheinlich auch unfreiwillig, berichtete die Zeitung. Dazu zählten die Telekommunikationsunternehmen BT, Level-3, Viatel, Interoute, Verizon und Vodafone. 

Alle Firmen seien auch in Deutschland tätig, über ihre Netze laufe ein Großteil der deutschen Internetkommunikation. BT etwa zähle zu seinen Kunden BMW, die Commerzbank, das Land Rheinland-Pfalz und den Freistaat Sachsen.

Wie der ehemalige US-Geheimdienstmitarbeiter Thomas Drake gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" erklärte, bräuchten ausländische Geheimdienste etwa für das Ausspähen deutscher Daten keinen Zugang zu Leitungen in Deutschland, da selbst die innerhalb eines Landes verschickten E-Mails in der Regel über internationale Kabel liefen.

Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Ein Sprecher der Deutschen Telekom erklärte gegenüber dem Blatt, keine Erkenntnisse zu möglichen Programmen britischer Geheimdienste zu haben. Die Telekom habe zwar bereits geprüft, ob es eine rechtliche Grundlage gebe, auf der die Telekom von anderen Anbietern Aufklärung über deren Zusammenarbeit mit britischen Sicherheitsbehörden verlangen könnten. Aufgrund britischer Gesetze bestehe bei diesen Firmen aber eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit.

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