Seit dem 10. Oktober waren unter dem Stichwort "UnBonJuif" (ein guter Jude) zahlreiche antisemitische Botschaften über den Kurzmitteilungsdienst verbreitet worden. Mehrere Organisationen hatten deshalb ein juristisches Vorgehen gegen Twitter in Erwägung gezogen.
Die Vereinigung jüdischer Studenten wollte bei einem Gespräch mit Vertretern von Twitter am Donnerstag eine gütliche Lösung finden. Danach hatte sich die UEJF aber enttäuscht gezeigt und angekündigt, dass sie Twitter per einstweiliger Verfügung zwingen wolle, die antisemitischen Botschaften aus dem Netz zu nehmen.
Anwalt Lilti teilte nun mit, dass Twitter sich bereit erklärt habe, antisemitische Kurzmitteilungen zu löschen. Dadurch komme das französische Gesetz zur Anwendung, demzufolge "keine Anordnung der Justiz nötig ist, um offensichtlich sittenwidrige Inhalte aus dem Netz zu entfernen".
In Deutschland hatte Twitter unlängst auf Betreiben der Polizei das gesamte Konto einer verbotenen Neonazi-Gruppe gesperrt. Das Unternehmen blockierte damit erstmals in einem einzelnen Land einen Account wegen illegaler Inhalte. Für Twitter-Nutzer aus anderen Ländern bleiben die Inhalte der seit September in Deutschland verbotenen Gruppierung aber weiter einsehbar.
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