Wer künftig beim illegalen Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken aus Internet-Tauschbörsen erwischt wird, riskiert nach einem Bericht von "Computerbild" künftig bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe. zumindest in Deutschland. Im dortigen Innenministerium wurde nach Angaben des Blattes jetzt ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Urherberrechtes vorgestellt.
Mit der Neufassung wolle man nicht "die Schulhöfekriminalisieren", betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries(SPD). "Wir sehen für Bagatellfälle einen Strafausschließungsgrundvor", erklärte die Ministerin gegenüber "Computerbild"."Damit bleibt insbesondere das Überspielen einzelner Songsaus illegalen Tauschbörsen straflos, wenn dies in geringemUmfang und ausschließlich zu privaten Zwecken geschieht.Wer also den neuesten Robbie-Williams-Song aus einer illegalenTauschbörse herunterlädt, wird nicht gleich vom Staatsanwaltverfolgt. Er muss aber mit Schadenersatzansprüchen rechnen."
Ein Sprecher des Ministeriums sagte der DeutschenPresseagentur, in dem neuen Gesetz sollten keinerlei Grenzen zwischenBagatellfällen und strafrechtlich zu verfolgenden Fällengezogen werden. Es sei Sache der Gerichte, zu entscheiden, obeine Geld- oder gar Gefängnisstrafe angemessen sei. Außerdemmache es keinen Sinn, ein bestimmtes Kopiervolumen von Musiktitelnoder Filmen als strafrechtlich relevante Grenze festzulegen, dasich die Technik so rasant entwickle, dass man das Gesetz dannständig erneuern müsste.
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