Ein GPS-Navigationsgerät ist in der Schweiz illegal, wenn es vor mobilen und fest installierten Radargeräten warnt oder auch bei Kameras vor Ampeln aktiv wird. Bereits das Mitwirken beim Verkauf eines solchen Geräts sei bei den Eidgenossen strafbar, Kauf, Einbau und Betrieb mit hohen Geldstrafen von mindestens 240 Euro und der möglichen Konfiszierung des Geräts verbunden. In Deutschland ist die Rechtslage ähnlich, die Mindeststrafe liegt bei 75 Euro. Darüber hinaus ist auch mit der Beschlagnahmung und Vernichtung des Geräts zu rechnen.
Wie Navigationsgeräte mit Radarwarnern funktionieren
GPS-Navigationsgeräte zeigen dem Autofahrer interessante Punkte auf der Fahrtstrecke an, wie etwa Tankstellen, Sehenswürdigkeiten oder Hotels. Diese POI (Points of Interests) können aber auch auf Radarkästen und Ampelkameras hinweisen. In Österreich sind spezielle Radarwarngeräte verboten, die mittels Funkwellen Radarkontrollen aktiv aufspüren. Die Radarstandorte in GPS-Navigationssystemen werden vorher gemeldet und sagen nichts über den Aktivitätsstatus der Radarkästen aus. Aus diesem Grund sind sie in Österreich auch erlaubt.
Tipps für die Verwendung von GPS-Navigationsgeräten im Ausland
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