Zu billig ersteigert

Deutscher eBay-Kunde wegen Hehlerei verurteilt

Web
27.07.2007 12:26
In Deutschland ist ein eBay-Käufer wegen Hehlerei bei einem Verfahren in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt worden, weil er ein neues Navigationssystem für ein Drittel des Marktpreises von einem polnischen „Powerseller“ ersteigert hat. Das Amtsgericht der Stadt Pforzheim argumentierte, dass der Mann anhand des viel zu geringen Preises und der Herkunft des Verkäufers (!) erkennen hätte müssen, dass mit der brandneuen Ware etwas nicht in Ordnung ist.

Es ist das erste Mal, dass ein Gericht in Deutschland einen Käufer der Hehlerei schuldig gesprochen hat, berichtet das Magazin „Der Spiegel“, das den Fall aufgerollt hat. Die Vorgeschichte: Bei einer ganz normalen Auktion ersteigerte der Deutsche für knapp 700 Euro ein Navigationsgerät für seinen VW, das im Laden über 2.000 Euro kosten würde. Ein Schnäppchen, doch nur wenige Tage später muss der Käufer das Gerät wieder ausbauen und es der Polizei übergeben.

In Deutschland – wie in Österreich übrigens auch – macht man sich der Hehlerei strafbar, wenn man etwas kauft, das ein anderer gestohlen hat und sich dabei wissentlich bereichert. Dazu gehört offenbar auch der Kauf von Ware weit unter dem Marktwert. Bei der Verhandlung in Pforzheim (Bundesland Baden-Württemberg) argumentierte die Richterin, dass es dem Käufer auffallen hätte müssen, dass mit der Ware etwas nicht in Ordnung ist.

Erstens, weil der Verkaufspreis zu niedrig war. Zweitens, weil die Auktion mit einem Mindestgebot von einem Euro startete. Und drittens, weil das Gerät offensichtlich von Polen aus verkauft wurde, „was eine Rechtsverfolgung zumindest erschwert“, zitiert der Spiegel aus dem Gerichtsurteil. Daraus ergebe sich der Schluss, dass der Angeklagte „zumindest billigend in Kauf genommen hat, dass die Sache aus einer rechtswidrigen Vortat stammt“, wird die Richterin weiter zitiert.

Keine sorgenfreie Schnäppchenjagd mehr?
Das Problem, dass durch das Urteil entsteht, betrifft nun alle deutschen Schnäppchenjäger im Internet: Wo endet die Jagd nach dem günstigsten Preis – und ab wann macht man sich strafbar?

Experten befürchten, dass die Argumentation der Richterin Schule machen könnte und solche Urteile ab jetzt öfter vorkommen. Aber ganz so klar ist die Sache mit der Hehlerei nicht: Die Ware wurde nicht verkauft sondern versteigert, und auf eBay kommt es nicht selten vor, dass Güter weit unter dem Marktpreis verkauft werden, weil der Verkaufspreis letztendlich durch die Nachfrage bestimmt wird.

Der eBay-Kunde hat jedenfalls Berufung gegen das Urteil angemeldet. Man darf gespannt sein, ob die zweite Instanz der Meinung der Richterin aus Pforzheim folgen wird.

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