Die Diskussion über ein derartiges Vorgehen ist auch in Österreich bereits voll im Gange. „Dabei wird man das Gefühl nicht los, dass so mancher Politiker zu viele CSI-Filme gesehen hat“, kritisiert Datenschützer Hans Zeger von Arge Daten. Das geheime Einschleusen von Spyware sei rechtsstaatlich unzulässig und eindeutig abzulehnen, so Zeger weiter.
„Wenn Verdachtsmomente gegen eine Person vorliegen, hindert die Behörden niemand daran eine Hausdurchsuchung zu beantragen und den Computer zu beschlagnahmen. Beschuldigte haben dann aber die Möglichkeit selbst Rechtsmittel zu ihrer Verteidigung einzusetzen“, argumentiert der Datenschützer. Geheime Online-Angriffe auf den Privatbereich seien jedenfalls völlig entbehrlich.
Die vom FBI eingesetzte Spyware namens CIPAV (Computer and Internet Protocol Address Verifier) durfte laut Gerichtsbeschluss nur die IP-Adresse des Anwenders sowie eine Liste über die laufenden Programme, Benutzerinfos aus Registry-Einträgen und aufgespürte Seriennummern von installierter Hard- und Software übermitteln.
Da zu diesem Zweck aber die gesamte Festplatte durchsucht werden muss, gilt als wahrscheinlich, dass die FBI-Spyware technisch auch in der Lage ist, Informationen über Dokumenteninhalte und Online-Kommunikationsvorgänge an die Ermittler weiterzuleiten.
Ebenfalls unklar ist, wie der FBI-Trojaner es schaffte, sich an installierter Firewall und Anti-Virenprogrammen vorbeizuschleusen. In diesem Zusammenhang kommen zunehmend auch etablierte Antiviren-Hersteller unter Verdacht, mit den Behörden für derartige Geheimmissionen zusammenzuarbeiten.
Denn wenn man die Signatur-Datenbanken auf das Auftauchen eines derartigen Spyware-Programmes „vorbereitet“, würde die Spyware auf dem Computer unentdeckt bleiben. Bisher haben aber alle etablierten Security-Anbieter offiziell stets versichert, dass auch für Behörden keine Ausnahmen gemacht werden. (pte)
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