Sonnencreme schon im April? Unbedingt! Denn korrekter Hautschutz ist gerade im Frühling wichtig, auch wenn es sich oft noch gar nicht „sommerlich“ anfühlt. Laut Allgemeinmediziner Dr. Christian Maté erreicht die UV-Strahlung im Frühjahr bereits Werte, die Hautschäden verursachen können. Sorgen Sie gezielt vor!
Ab März und vor allem April steigt die UV-Strahlung deutlich an, oft schneller als die Temperaturen erahnen lassen würden. Auch kühle Luft und Wind täuschen die Sinne, denn UV-Strahlen bemerkt man nicht. Sie schädigen die Haut jedoch trotzdem. Etliche Menschen „fangen“ sich daher bereits im Frühling einen Sonnenbrand!
„Entscheidend für den Hautschutz ist daher nicht die Temperatur, sondern die Strahlungsintensität. Orientieren Sie sich täglich am UV-Index, etwa an jenen Daten der Universität Innsbruck“, rät Dr. Maté. (Siehe Kasten.)
Letzte Schneereste blenden besonders
In Mitteleuropa kann der UV-Index im Frühling bereits Werte erreichen, bei denen Sonnenschutz empfohlen wird. Zusätzlich verstärken Reflexionen (z. B. durch Wasser, helle Gehwege oder besonders Schnee in den Bergen) die Strahlung – und belasten die Augen. Nach dem Winter ist die Haut überdies weniger an UV-Strahlen gewöhnt und weist noch geringen Eigenschutz auf.
Die Universität Innsbruck veröffentlicht im Auftrag des BMK täglich den UV-Index (UVI): Je höher dieser Wert, desto schneller tritt ein Sonnenbrand auf, wenn man ungeschützt ist.
Die Reihenfolge der Schutzmechanismen für eine gesunde Haut lautet wie folgt: Schatten und Textilien vor Sonnencreme. „WHO und deutsche Fachgesellschaften betonen die Rangfolge: Meiden (Schatten), Kleiden (Hut, Shirt), Cremen. Sonnencreme ist nur die Ergänzung für unbedeckte Stellen“, stellt der Vorsorgespezialist klar.
Er rät auch im Frühling dazu, die Mittagssonne zwischen 11 und 16 Uhr bestmöglich zu minimieren.
Auch jetzt schon eincremen!
„Nutzen Sie Cremes mit UVA- und UVB-Filter, mindestens LSF 30. Für Kinder, helle Hauttypen oder in den Bergen/am Wasser ist LSF 50+ ratsam. Tragen Sie den Schutz großzügig auf“, so der Experte. Wichtig: Nachcremen verlängert die maximale Schutzzeit nicht, sondern erhält sie nur aufrecht.
Gesicht, Ohren, Lippen, Nacken und Handrücken werden beim Eincremen oft vergessen bzw. zu wenig mit Schutz bedacht, sind aber der Strahlung am stärksten ausgesetzt. Daran sollten Sie ebenfalls denken, wenn Sie „nur“ Gartenarbeit machen oder eine Runde spazieren gehen. Kinderhaut ist dünner und besitzt kaum Eigenschutzmechanismen. Hier gelten strikte Regeln: Schatten und schützende Kleidung sind der wichtigste Schutz.
Vorsicht, wenn Sie bestimmte Hautpflegeprodukte verwenden! Menschen, die Cremes, Seren oder Gele mit Fruchtsäuren oder Retinol (Vitamin A) anwenden, brauchen täglichen UV-Schutz. Diese Pflegemittel machen die Haut nämlich empfindlicher.
Entscheidend, ob man Hautschutz wählen sollte, ist nicht die Temperatur, sondern die Strahlungsintensität.

Dr. Christian Maté, Allgemeinmediziner aus Wien
Bild: Eva Manhart
Schick und gut geschützt: Ein breitkrempiger Hut schützt Kopfhaut und Ohren. Die Sonnenbrille sollte laut Krebshilfe das Siegel „UV-400“ tragen, um Netzhaut und Linsen vor Schäden zu bewahren.
Fallen Sie nicht auf den Mythos vom „Vorbräunen“ im Solarium herein! „Künstliche UV-Strahlung trägt nicht zum Lichtschutz bei, sondern erhöht das Hautkrebsrisiko signifikant“, so der Allgemeinmediziner.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.