Eine Hausdurchsuchung bezeichnet eine richterlich-angeordnete Maßnahme, bei der (üblicherweise durch Polizeibeamte) eine oder mehrere Wohnungseinheiten eines Beschuldigten durchsucht werden. Ziel ist es hierbei vor allem, Beweise zu sichern bzw. zu beschlagnahmen, um dann gegebenenfalls ein sich anschließendes Verfahren einzuleiten.