fluchthelfer.in

Website regt zu Beihilfe zur illegalen Einreise an

Web
04.08.2015 09:57
Fluchthelfer in der ehemaligen DDR werden oft als Helden gefeiert. Hilft man heute einer Person bei der illegalen Einreise nach Österreich, macht man sich als Schlepper strafbar. Theoretisch zumindest. Praktisch kann Fluchthilfe meist schwer nachgewiesen werden. Die Plattform "fluchthelfer.in" ermutigt deshalb, Schutzsuchende über die Grenze mitzunehmen.

Zum Beispiel, wenn man von seinem Urlaub aus Italien zurückfährt. "So viele machen Bildungsurlaub in der Toskana. Warum nicht eine Kirche weniger besuchen und stattdessen einen Flüchtling mitnehmen", sagt der deutsche Aktivist, der Maximilian Thalbach genannt werden will, eigentlich aber anders heißt. Fluchthilfe ist legitim, versichert er. In Deutschland, aber auch in Österreich - etwa zu NS- oder DDR-Zeiten - hat sie eine lange Tradition.

Website gibt Tipps für Flüchtlingsmitnahme
Damals riskierten die Helfer oft ihr Leben. Heute sind die Hürden geringer denn je, versichert Thalbach. "Wir wollen wirklich jeden ermutigen, sich die Sache durch den Kopf gehen zu lassen. Jeder kann Fluchthelfer sein, das ist nicht kompliziert." Zum konkreten Vorgehen listet die Website zahlreiche Tipps und Tricks auf.

"Ein hippieesk angehauchter VW-Bus wäre nicht unbedingt das ideale Fahrzeug für Fluchthilfetätigkeiten. Am besten sollte das Fahrzeug so aussehen, als gehörten die Fahrer in die bürgerliche Mittelklasse", heißt es da zum Beispiel. Gegen eine kleine Spende wird sogar ein "Starterkit" für Fluchthilfe-Neulinge angeboten. Unter anderem darin enthalten: Tönungsfolie oder Sonnenblenden mit Saugnapf für die Scheiben - diese können es der Polizei erschweren, Personen auf der Rückbank zu erkennen.

Fluchthilfe als politisches Statement
"Für uns ist Fluchthilfe (...) auch ein politisches Statement für Bewegungsfreiheit", heißt es auf der Seite. Nach Ansicht des Berliner Peng Collectives, das hinter der Plattform steckt, handelt es sich außerdem um eine "höchst ehrbare Tätigkeit". Mit der Kampagne wollen die Umwelt- und Menschenrechtsaktivisten, die bereits in der Vergangenheit mit mutigen Kampagnen die Gesellschaft zum "zivilen Ungehorsam" aufriefen, auch zeigen, dass viele Bürger motiviert sind, etwas zu machen. Einerseits sei wachsender Rassismus zu beobachten, aber eben auch eine Zunahme der Solidarität.

Beihilfe zur illegalen Einreise ist strafbar
Auf Solarität und "Herz" hofft Thalbach auch, sollte es zu einer strafrechtlichen Verfolgung der Fluchthelfer kommen. "Wir hoffen, dass jeder Anwalt und Richter mit etwas Herz zu dem Schluss kommt, dass Fluchthilfe ehrenwert ist", sagt der Deutsche. Denn Beihilfe zur illegalen Einreise ist sowohl in Österreich als auch in Deutschland strafbar. Mit einer Ausnahme: Der Staat kann von "Sanktionen" absehen "(...) wenn das Ziel der Handlungen die humanitäre Unterstützung der betroffenen Person ist". So steht es in einer entsprechenden EU-Richtlinie aus dem Jahr 2002.

Verfahren wurden oft eingestellt
Gegen einige wenige der bereits aktiv gewordenen Fluchthelfer wurde bereits ermittelt, erzählt Thalbach. Meist werden die Verfahren jedoch schnell eingestellt - aus Mangel an Beweisen. Denn wenn man vorgibt, nicht gewusst zu haben, dass es sich bei den mitgenommenen Personen um Flüchtlinge handelt, ist das Gegenteil schwer zu beweisen.

Um sicher zu gehen, empfiehlt "fluchthelfer.in" deshalb, ein Tramperschild mit der nächstgrößeren Stadt mitzunehmen und das bei einer möglichen Polizeikontrolle vorzuweisen. Sollte es doch zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen, will die Plattform auch Rechtshilfe zur Verfügung stellen - zu diesem Zweck ist derzeit ein Rechtshilfefonds im Aufbau.

Am Freitag will das Peng Collective das "Europäische Verdienstkreuz" an Fluchthelfer verleihen, um den Mut und das Engagement der "Ungehorsamen" zu ehren. Auch in der DDR war Fluchthilfe nicht legal - "aber hinterher wurden die Personen dann geehrt", erklärt Thalbach.

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