Familienstreit

„Habe sie lediglich eine schamlose Person genannt“

Vorarlberg
23.09.2026 07:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein Telefonat zwischen einem 55-Jährigen und seiner Ex-Schwiegertochter eskalierte völlig. Der Mann soll der 30-Jährigen und ihrem Vater gedroht haben, ihnen „den Kopf abzureißen“. Am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) bestreitet er das vehement. Doch Richter Alexander Wehinger glaubt der Frau – und verurteilt den Mann.

„Ich reiß’ euch den Kopf ab!“ Das waren die Worte, die eine 30-Jährige derart in Angst versetzt hatten, dass sie unmittelbar danach die Polizei verständigte. Ausgesprochen haben soll sie ausgerechnet ihr Ex-Schwiegervater, der gleichzeitig auch ihr Onkel ist. Wegen gefährlicher Drohung muss sich der 55-jährige türkische Staatsangehörige vor Richter Alexander Wehinger am LG Feldkirch verantworten. Eine zuvor angebotene Diversion hatte er abgelehnt.

Plötzlich sind Beschimpfungen gefallen
Auslöser des Streits im August: ein Profilbild der Frau. Das Telefonat sei zunächst völlig normal verlaufen, erzählt die 30-jährige Mutter zweier Kinder. Dann habe ihr Ex-Schwiegervater vulgo Onkel erklärt, ein solches Foto dürfe sie nicht veröffentlichen, solange sie noch mit seinem Sohn verheiratet sei. Was er offenbar nicht wusste: Die Ehe war längst geschieden. Als die Frau ihn darauf hinwies, kippte die Stimmung. Plötzlich seien Beschimpfungen gefallen. Der 55-Jährige habe ihr und ihrem Vater gedroht, ihnen „den Kopf abzureißen“.

Aussage gegen Ausage
Der Angeklagte bestreitet die Drohungen. Er habe sie lediglich eine „schamlose Person“ genannt, weil er davon ausgegangen sei, dass sie trotz bestehender Ehe bereits einen anderen Mann habe. Die Frau wolle ihm schaden, weil er ihrer Familie die Schuld am schlechten Zustand seines Sohnes gebe. Auch seine Ex-Frau springt ihm im Zeugenstand bei. Und so steht Aussage gegen Aussage. Die Verteidigung fordert einen Freispruch nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“.

Das Gericht hält hingegen die Zeugin für glaubwürdig und spricht den Ex-Schwiegervater wegen gefährlicher Drohung schuldig. Die Rechnung für das eskalierte Telefonat hat es in sich: 3600 Euro Geldstrafe. Der 55-Jährige erbittet drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

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