Muss Anthropic zahlen?

KI mit Elvis-Songs gefüttert: Millionenklage

Digital
26.10.2026 23:07
Porträt von krone.at
Von krone.at

Die Rechteinhaber der Musik von Elvis Presley haben das KI-Unternehmen Anthropic verklagt. Demnach soll die Entwicklerfirma hinter dem Chatbot Claude 274 Lieder Presleys eingespeist haben, um ihre KI-Modelle zu trainieren – ohne Zustimmung der Verwalter des musikalischen Erbes des King of Rock‘n‘ Roll.

In der bei einem kalifornischen Gericht im Namen mehrerer Parteien eingereichten Klage wird Schadenersatz in Gesamthöhe von 41,1 Millionen Dollar (36,7 Mio. Euro) für Urheberrechtsverletzungen gefordert – ausgehend aus bis zu 150.000 Dollar pro Song. Dazu zählen demzufolge ikonische Hits wie „Can‘t Help Falling in Love“, „A Little Less Conversation“ und „Return To Sender“. Von Anthropic hieß es, man sei mit den Vorwürfen nicht einverstanden und werde sich dagegen verteidigen.

Die Verwalter von Presleys Musik werfen Anthropic zudem vor, Maßnahmen zum Schutz der Musik umgangen und Copyright-Informationen aus den Liedern entfernt oder verändert zu haben.

Bedenklicher Umgang mit Urheberrechten bei KI-Modellen
Nicht zum ersten Mal verklagen Musiklabels KI-Unternehmen wegen Diebstahls und Urheberrechtsverletzungen. Bei der jüngsten Klage handle es sich um das hochkarätigste juristische Vorgehen, das jemals im Namen eines einzelnen Musikers eingeleitet wurde, schreibt das „Billboard Magazin“ - schließlich gehe es mit Elvis um den „berühmtesten Musikkünstler aller Zeiten“.

Anthropic habe sein gesamtes Geschäftsmodell in nie da gewesenem Ausmaß auf Urheberrechtsverletzungen aufgebaut, hieß es in der Klageschrift.

Auch andere Firmen wie etwa ChatGPT-Entwickler OpenAI sehen sich Vorwürfen und Klagen ausgesetzt, die die Entwicklung ihrer KI-Modelle betreffen. Die Programme müssen zunächst mit Millionen von Daten aus Büchern, Internet oder anderen Quellen trainiert werden, um auf dieser Grundlage möglichst genaue Antworten berechnen zu können.

Indes sind Rechtsfragen oft ungeklärt. KI-Firmen wie Anthropic argumentieren vor Gericht zumeist, dass der Grundsatz von „Fair Use“ (faire Nutzung) die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte abdecke, da in der Folge etwas Neues entstehe.

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